Forderung: Einheitlicher Tarif für städtische Reinigungskräfte

Am 2. Mai tagt der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung. Auf der Tagesordnung steht auch ein Antrag der Fraktion DIE LINKE+. Es geht um die rarifliche Eingruppierung im Reinigungsdienst.

Die Forderung lautet konkret: Der Ausschuss empfiehlt die einheitliche Eingruppierung der städtischen Reinigungskräfte in die Entgeltgruppe 2 TVöD.

Begründung:
Aktuell sind die Mitarbeiterinnen, die in sog. Automatenrevieren arbeiten (also mit großen Reinigungsmaschinen), in die EG 2 eingruppiert.
Mitarbeiterinnen, die in sog. Revieren mit Öffentlichkeit arbeiten (zum Zeitpunkt der Reinigung halten sich dort noch Menschen auf), erhalten Entgelt nach Entgeltgruppe 1.
Die Ungleichbehandlung dieser vergleichbar starken Erschwernisse ist nicht nachvollziehbar. Das LAG Hamm hat klagenden Reinigungskräften in vergleichbarer Situation die Eingruppierung in die EG 2 zugesprochen.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Mitarbeiterinnen in den Revieren, die EG 1 erhalten, damit unter die Mindestlohngrenze fallen.
Aufgrund dieses Umstandes zahlt die Stadt Dortmund einen Aufstockungsbetrag bis zur Höhe des Mindestlohns. In den Monaten mit zusätzlichen Zahlungen (Jahressonderzahlung und Leistungen nach §18 TVöD - also dem Leistungsanreizsystem) wird dieser Mehrbetrag mit dem Aufstockungsbetrag verrechnet.
Jede Erhöhung des Mindestlohns erfordert wiederum in der Personalverwaltung Ressourcen für die so beschriebene Berechnung der Aufstockung des Stundenlohns, um auf den Cent genau eine Unterschreitung des Mindestlohns zu verhindern.
Andere Städte verfahren einheitlich nach EG 2; vor diesem Hintergrund fordern wir diese Vorgehensweise auch in unserer Stadt für unsere Mitarbeiterinnen.