Antrag zum Kommunalen Wohnkonzept

Nachstehenden Antrag zum "Kommunalen Wohnkonzept Dortmund" hat die Fraktion DIE LINKE+ für den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 28.10.2021 gestellt:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
wir bitten um die Beratung und Beschlussfassung zu nachstehendem Ergänzungsantrag:
1) Zur Umsetzung des kommunalen Wohnkonzeptes ist umgehend eine Personalbedarfsbemessung
für die im Wohnkonzept enthaltenen Aufgaben vorzunehmen. Das benötigte
zusätzliche Personal soll in den Stellenplan eingearbeitet werden und dieser im Rahmen
der Haushaltsberatungen verabschiedet werden.
2) Die Stadt Dortmund führt eine Quote für Belegungsrechte der Stadt Dortmund für Wohnungslose
Menschen in der Höhe von 10% der sozial geförderten Wohnungen im Neubau
ein. Dabei sind auch die Wohnungsbedarfe im Projekt „Housing First“ zu berücksichtigen.
3) Zur Ermittlung des Wohnraumbedarfs für mobilitätseingeschränkte Personen wird zeitnah
eine Untersuchung in Auftrag gegeben um die aktuelle Wohnsituation und die Anforderungen
an Wohnraum für mobilitätseingeschränkte Personen zu erfassen. Es soll außerdem
eine Übersicht über die Anzahl und räumliche Verteilung von barrierefreien Wohnungen
in Dortmund erstellt werden.
4) Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept um Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt in
Dortmund zu verhindern. Dieses wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt und anschließend
in das kommunale Wohnkonzept integriert.
5) Auf Seite 45 wird zwischen dem dritten und vierten Absatz folgendes eingefügt:
„Dieser Anspruch an moderne ökologische Quartiere kann insbesondere erfüllt werden
von autofreien Quartieren mit einer guten ÖPNV-Anbindung. Diese eignen sich besonders
um die hohen Ansprüche von Familien zu erfüllen. Sie bieten Spielmöglichkeiten für Kinder
direkt vor der Haustür, einen besonders hohen Anteil von Grünflächen innerhalb der
Stadt und eine besonders niedrige Lärmbelastung. Daher haben sie die besondere Eigenschaft,
die Vorteile des Wohnens im Umland mit denen einer Innenstadtnahen Wohnung
zu verbinden.“


Begründung
Zu 1)
Die Wohnungsnot in Dortmund ist insbesondere bei einkommensschwachen Singlehaushalten
und Familien mit Kindern stark ausgeprägt. Die Anspannung auf dem Dortmunder
Wohnungsmarkt wurde dem Rat der Stadt erst kürzlich im aktuellen Wohnungsmarktbericht
der Stadt Dortmund zur Kenntnis gegeben. Daher ist es wichtig, dass die im neuen
Wohnkonzept beschriebenen und unterstützenswerten Gegenmaßnahmen auch zügig in
die Umsetzung kommen und die Umsetzung nicht an personellen Engpässen in der Verwaltung
scheitert.
Zu 2)
Im Jahr 2008 lag die Zahl der Wohnungslosen in Deutschland noch bei rund 227.000 –
seither ist sie rasant angestiegen. 650.000 Menschen verfügten im Jahr 2017 nach Schätzungen
der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) von 2019 über keinen
mietvertraglich abgesicherten Wohnraum. Eine bundesweite amtliche Statistik wird zu
diesem Problem bislang nicht erhoben, so dass die Schätzung der BAGW die aktuellste
Zahlenbasis bietet. Die meisten von ihnen leben in Übergangswohnheimen, Notunterkünften
und Frauenhäusern oder kommen vorübergehend bei Freunden unter. Rund 50.000
Menschen schlafen aber auch als Obdachlose ohne Dach über dem Kopf auf der Straße.
Für Menschen ohne Wohnung ist der Weg zurück in den regulären Wohnungsmarkt oft mit
großen Hürden versehen, weshalb eine Quote zur Unterstützung der betroffenen Menschen
sinnvoll ist. Der Rat hat in diesem Jahr außerdem den Einstieg in das Projekt Housing
First beschlossen. Zur Umsetzung benötigte Wohnungen können auch auf diesem
Wege herangezogen werden.
Zu 3)
In der Beantwortung der Fragen 1 und 4 des TOP „Barrierefreie Wohnungen in Dortmund“
(DS 20514-21) wird von Seiten der Verwaltung die Notwendigkeit einer Untersuchung des
Wohnungsmarktes in Bezug auf das Thema der Barrierefreiheit angesprochen. Auch in
der Vorlage zum kommunalen Wohnkonzept Dortmund 2021 wird in den Unterpunkten 1.3
(Seite 4) sowie 5.4.4 (Seite 55) die Notwendigkeit dieser Untersuchung deutlich veranschaulicht.
Der Zeitpunkt einer Auftragsvergabe wird nicht genannt. Daher sollte diese Un-
tersuchung zeitnah, bestenfalls im Frühjahr 2022, in Auftrag gegeben werden, damit die
Ergebnisse in die Umsetzung des kommunalen Wohnkonzeptes einfließen können. Schon
jetzt ist die Zahl barrierefreier Wohnungen in Dortmund viel zu gering. Auf Grundlage dieser
Untersuchung kann zielgerichtet geplant und gebaut werden.
Zu 4)
Aus einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geht hervor,
dass jeder dritte Wohnungssuchende mit Migrationshintergrund Diskriminierung auf dem
Wohnungsmarkt erfährt. Diese Erfahrungen machen auch viele Menschen mit Migrationshintergrund
in Dortmund. Auch in Gesprächen mit Menschen mit Migrationshintergrund
wird das deutlich. Die Gründe potentieller Vermieter sind Religion, Herkunft, Aussehen
oder ein fremd klingender Name. In der Verwaltungsvorlage wird das bei Unterpunkt
3.4.1/Seite 35 ebenfalls thematisiert. Die Stadt Dortmund sollte sich auch hier aktiv gegen
Diskriminierung und Ausgrenzung einsetzen.
Zu 5)
Die Begründung ergibt sich aus dem einzufügenden Text.

Mit freundlichen Grüßen
gez. f. d. R.
Utz Kowalewski Stefan Nölleke