Das sind die Haushaltsanträge der Fraktion DIE LINKE+
Am 5. Dezember fällt die Vorentscheidung: Wofür wird in den beiden kommenden Jahren in Dortmund Geld ausgegeben? Der Finanzausschuss wird den Doppelhaushalt der Stadt Dortmund für die Jahre 2025 und 2026 auf den Weg bringen. Traditionell gibt es für dieses Milliardenpaket auch immer eigene Anträge aus den Fraktionen. Auch die Fraktion DIE LINKE+ hat sebstverständlich eigene Anträge gestellt, vor allem im Sozialbereich. Die Liste reicht von einer Unterstützung für die Aidshilfe bis hin zu der eigentlich selbstverständlichen Forderung, dass die Mitarbeitenden der städtischen Fabido-Kindertagesstätten, die inklusive Kinder betreuen, nach Tarif bezahlt werden. Hier ist die Übersicht:
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
eine Wahlperiode, die geprägt war von unzähligen Krisen, wie seit Jahrzehnten nicht mehr, findet ihre letzten Haushaltsberatungen - angefangen mit einer Pandemie, auf die unser Gesundheitssystem nicht vorbereitet war, über eine Serie von Kriegen, von denen der Krieg um die Ukraine der bedrohlichste ist, über die sich anschließende Energiekrise, die viele Menschen an die Grenzen der Belastbarkeit gebracht hat und zu teuren spekulativen Fehlentscheidungen bei DEW führte, die Krise auf den Wohnungsmärkten, die auch in Dortmund zu massiver Wohnungsnot geführt hat, die Bildungskrise mit besonders schlechten Noten bei den Pisa-Untersuchungen und bei den Werten für die soziale Durchlässigkeit des Bildungssystems, einer Inflationskrise die dazu führte, dass viele Menschen sich sogar bei Grundnahrungsmitteln einschränken mussten, einer massiven Wirtschaftskrise mit einer Zunahme der Insolvenzen und Rezessionserscheinungen, einer Klimakrise, die sich immer weiter zuspitzt und selbst von Klimaforschern unterschätzt wurde, und nicht zuletzt einer Legitimationskrise der Demokratie mit einem Erstarken von Rechtsextremisten und anderen Populisten.
Und nun ist auch der Dortmunder Rat mit der Krise der öffentlichen Haushalte konfrontiert, die aufgrund vielfältiger Kürzungen bis nach Dortmund durchschlägt. Nur noch über Bilanztricks wie dem „Schütt-aus-hol-zurück“-Verfahren ist der Nothaushalt zu vermeiden. Gleichzeitig steht die Lokalpolitik vor der Herkulesaufgabe, die verfahrene Lage für die Bürger*innen abzufedern.
In dieser Situation kämpft DIE LINKE+ für die Dortmunder Bevölkerung, die sich einen schwachen Staat nicht leisten kann und die in ihrer großen Mehrheit auf eine funktionierende öffentliche Daseinsvorsorge angewiesen ist.
Aus diesem Grund stellt die Fraktion DIE LINKE+ auch in diesem Jahr wieder eine Reihe von Haushaltsbegleitanträgen, um die Situation für die Menschen in Dortmund zu verbessern.
Die Fraktion Die LINKE+ bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags bzw. der nachfolgenden Anträge.
1.) AUSSCHUSS FÜR KINDER, JUGEND, FAMILIE - Kindertrauerzentrum Möwe
Das Möwe Trauerzentrum für Kinder und Jugendliche erhält zur Aufrechterhaltung seines Angebots eine weitere pädagogische Fachkraft mit einer Stundenzahl von 20 Stunden pro Woche (37.000 Euro pro Jahr).
Begründung:
Das Möwe Trauerzentrum für Kinder und Jugendliche in Trägerschaft des Forum Dunkelbunt e.V. hat mit seinem Angebot ein Alleinstellungsmerkmal in der Stadt.
Hier werden Kinder und Jugendliche, die eine wesentliche Bezugsperson durch den Tod verloren haben, betreut, aber auch ihre Eltern im Umgang mit trauernden Kindern und Jugendlichen beraten.
Darüber hinaus gibt es Trauergruppen für Kinder und Jugendliche der unterschiedlichen Altersgruppen und auch Ferienangebote. Beraten werden aber auch inzwischen 53 Institutionen und Einrichtungen aus Dortmund, z.B. Familienbüro, Schulsozialarbeiter, Schulpsychologen, Erzieher, MIA DO, Notfallseelsorger etc. Auch werden Seminare im Möwe Trauerzentrum gehalten für die genannten Professionen.
Aufgrund nicht mehr zu bewältigender Nachfrage musste die Gruppenarbeit bereits eingeschränkt werden. Eine weitere pädagogische Fachkraft mit einem Stundenumfang von 20 Std/Woche ist notwendig, um dieses einzigartige Angebot aufrecht erhalten zu können. Dies entspricht einem Volumen von 37.000 Euro pro Jahr.
2.) Übertragung nicht verausgabter Mittel aus dem Jahr 2024 in die Haushalte der Folgejahre
Nicht verausgabte Mittel aus den Haushaltsanträgen aus 2024 und auch aus früheren Jahren werden in die Folgejahre zur Abarbeitung der politischen Arbeitsaufträge übertragen.
Begründung:
Die Sammelvorlage sowie die einzelnen Nachfragen der Fraktionen zum Schicksal ihrer Haushaltsanträge haben ergeben, dass vielfach die Haushaltsanträge noch nicht abgearbeitet sind.
3.) Ausschüttung der Sparkasse an den städtischen Haushalt
Der Rat der Stadt Dortmund weist die kommunalen Vertreter im Verwaltungsrat der Sparkasse Dortmund an, die Ausschüttung der Sparkasse um eine Million von 5 Mio. auf 6 Mio. Euro für die Jahre 2025 und 2026 zu erhöhen und bittet den Sparkassenvorstand um eine rasche Umsetzung des Beschlusses.
Begründung:
In einer Zeit der Kürzungen der Landes- und Bundesförderungen für soziale Projekte benötigt der Rat der Stadt finanzielle Spielräume, um unnötige Härten aufzufangen. Eine höhere Beteiligung der Sparkasse ist angesichts der dortigen Finanzlage durchaus zumutbar.
4.) Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft
Der Rat der Stadt beschließt einen Investitionskostenzuschuss für die Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft (DSG) in Höhe von 4 Mio. Euro pro Jahr für die Haushaltsjahre 2025, 2026 und 2028, sowie in Höhe von 3 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2027.
Zur Gegenfinanzierung wird die DSW Holding GmbH angewiesen über ihre Tochter DSW AG in den Jahren 2025-2028 jeweils 3 Mio. Euro in den städtischen Haushalt auszuschütten.
Begründung:
Es gibt die Alternative zwischen einem Investitionskostenzuschuss für DSG und einer Beteiligung der Sparkasse an der Gesellschaft. Eine Beteiligung der Sparkasse hat hinsichtlich der Umsetzung des Unternehmenszweckes der DSG deutliche Nachteile. Unternehmenszweck ist es, bezahlbaren Wohnraum für Menschen zu schaffen, die sich am Dortmunder Wohnungsmarkt nicht mehr versorgen können. Daher ist eine hohe Förderquote für den öffentlich geförderten Wohnungsbau beabsichtigt und sinnvoll. Die Renditeerwartungen eines Minderheitsanteilseigners ist für die Absicht niedriger Mieten nicht förderlich.
Allerdings ist auch eine gewisse Durchmischung mit frei finanzierten Wohnungen sinnvoll, für deren Finanzierung und zur Abfederung von Unternehmensrisiken der beantragte Investitionskostenzuschuss dienen soll. Das zweite kommunale Wohnungsunternehmen DOGEWO war aufgrund der fehlenden Inhousefähigkeit nicht in der Lage, im beabsichtigten Ausmaß in den Wohnungsneubau einzusteigen, weil Baugrundstücke fehlen, die von der Stadt nicht zur Verfügung gestellt werden können. Daher hat sich der Rat seinerzeit auf die Gründung der DSG verständigt.
Allerdings verdient DOGEWO auf dem Wohnungsmarkt durchaus Geld. Daher
ist es legitim, einen Teil der Gewinne der DOGEWO, die an deren kommunale Gesellschafter ausgeschüttet werden zur Finanzierung des kommunalen Wohnungsbaus zu nutzen. Da DOGEWO plant, ihre Unternehmensgewinne im kommenden Geschäftsjahr deutlich zu vergrößern (siehe Wirtschaftsplan), werden durch die geplante Ausschüttung in den Stadthaushalt in 2025ff. die Gesellschafter gegenüber dem aktuellen Haushaltsjahr 2024 nicht wesentlich schlechter gestellt.
5.) Mehreinnahmen durch Zweitwohnungssteuer
Der Steuersatz der Zweitwohnungssteuer wird von derzeit 12 Prozent (ca. 400.00 Euro pro Jahr) auf 15 Prozent (ca. 500.000 Euro pro Jahr) der Jahresnettokaltmiete angepasst.
Begründung:
Die Einkommenssteuer wird am Hauptwohnsitz erhoben und damit im Regelfall nicht in der Kommune, in der sich der Nebenwohnsitz befindet. Auch die Inhaber eines Zweitwohnsitzes kommen aber in den Genuss der von der Kommune bereitgestellten Infrastruktur und der Leistungen der Daseinsfürsorge. Damit ist es gerechtfertigt, eine Zweitwohnungssteuer zu erheben, um auch Inhaber einer solchen Nebenwohnung an der Finanzierung der von ihnen genutzten Leistungen zu beteiligen. Die Kosten für die Aufrechterhaltung der kommunalen Leistungen sind erheblich gestiegen, so dass eine Anpassung der Zweitwohnungssteuer gerechtfertigt ist.
In der Höhe bis zu maximal 1000 Euro monatlich kann die Zweitwohnungssteuer allerdings von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.
Mit der Zweitwohnungssteuer ist ein gewünschter Lenkungseffekt verbunden. Die Steuerpflichtigen sollen sich entweder für einen Hauptwohnsitz in Dortmund entscheiden und damit einkommensteuerpflichtig werden oder aber eine nicht dringend benötigte Zweitwohnung für den angespannten Dortmunder Wohnungsmarkt freigeben. Auch zur Erreichung einer größeren Lenkungswirkung ist die Anpassung des Steuersatzes sinnvoll. Dortmund würde bei Beschluss des Antrages somit denselben Steuersatz wie die Stadt Berlin aufweisen. Leipzig weist einen Steuersatz von 16 Prozent auf.
6.) Wirtschaftsplan 2025/2026 der Wirtschaftsförderung Dortmund
Der Zuschuss für den Erfolgsplan der Wirtschaftsförderung Dortmund wird für 2025 auf 18,8 Mio. Euro reduziert.
Begründung:
Der Antrag nimmt eine ohnehin beabsichtigte Reduzierung des Zuschusses für die Wirtschaftsförderung in den Folgejahren in Teilen vorweg. Die Reduzierung trägt zur Gegenfinanzierung des Erhalts der Daseinsvorsorge der Bevölkerung in Form weiterer Haushaltsanträge bei.
7. Ambulanz-OP im Klinikum Dortmund
Der Rat der Stadt Dortmund stellt der Klinikum Dortmund gGmbH einen Investitionskostenzuschuss zweckgebunden für einen Ambulanz-OP in Höhe von 10 Mio. Euro zur Verfügung - je 5 Mio. Euro in den Jahren 2025 und 2026.
Im gleichen Zeitraum wird der Zuschuss für die Dortmunder Westfalenhallen für den Bau des Eingangs und die dortige Hallensituation Strobelallee um insgesamt 10 Mio. Euro reduziert. Der Finanzstrom aus dem Sondervermögen wird entsprechend Richtung Klinikum umgelenkt.
Begründung:
Das Dortmunder Klinikum ist ein Haus der Maximalversorgung und sichert die Gesundheitsvorsorge der Dortmunder Bevölkerung. Gleichzeitig nimmt die Zahl der niedergelassenen Fachärzte aus demografischen Gründen immer weiter ab, so dass die medizinische Versorgung der Menschen immer kritischer wird. Auf diese Entwicklung muss das Klinikum sich einstellen und die baulichen Voraussetzungen für eine stärkere Übernahme ambulanter Leistungen schaffen. Gleichzeitig sind die Westfalenhallen angehalten, mit den Zuschüssen in mehrfacher dreistelliger Millionenhöhe verantwortungsvoll umzugehen und möglichst keine weiteren Baukostensteigerungen mehr bis in den Stadthaushalt durchzureichen.
8.) Erhalt der Präventionsangebote der Aidshilfe
Für die Aidshilfe Dortmund e.V. wird zur Kompensation der zukünftig fehlenden Landesmittel eine Zuwendung von jährlich 140.000 Euro bewilligt.
Begründung:
Durch den radikalen Einschnitt der Förderung ab 2025 wird es ohne weitere Mittel zum drastischen Abbau von Präventions- und Beratungsangeboten kommen. Dies betrifft zum Beispiel Präventionsveranstaltungen an Schulen, HIV-Tests, Präventionsveranstaltungen in afrikanischen Kirchengemeinden sowie Gesundheitsinformationen, Kondome und auch Ausstiegshilfen von Sexarbeiter*innen.
Für Dortmund würde dies eine steigende Zahl von Neuinfektionen mit HIV, HCV oder/und Syphilis bedeuten. Insbesondere würde auch die Zahl der Nicht-Diagnostizierten steigen. In NRW sind laut Robert-Koch-Institut 1700 Menschen mit HIV infiziert, die dies nicht wissen und deshalb das Virus unwissentlich weitergeben können.
9.) 45.000 Euro für Betreuungsverein der AWO
Für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Betreuungsvereins des AWO Unterbezirks Dortmund für die rechtliche und persönliche Betreuung von unterstützungsbedürftigen Dortmunder Bürger*innen wird für das Jahr 2025 eine einmalige Zuwendung von 45.000 Euro bewilligt.
Begründung:
Der Betreuungsverein des AWO Unterbezirks Dortmund betreut Menschen, die auf Grund von körperlichen, geistigen und psychischen Einschränkungen Hilfen in verschiedenen Lebensbereichen benötigen. Zum Beispiel bei der Organisation von Finanzen, der Gesundheitsvorsorge und behördlichen Angelegenheiten. Damit leistet der Betreuungsverein einen wichtigen Beitrag zur sozialen Fürsorge für die Bürger*innen in Dortmund und trägt damit für ein würdiges und selbstbestimmtes Leben für hilfsbedürftiges Menschen bei.
Die Betreuungssituation für unterstützungsbedürftige Bürger*innen ist in Dortmund aktuell sehr schwierig, da es viel zu wenig Berufsbetreuer*innen gibt. Deshalb sind der Erhalt und Ausbau des Vereins dringend notwendig.
10.) 75.000 Euro jährlich für das Psychosoziale Zentrum für Geflüchtete
Für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Psychosozialen Zentrum für Flüchtlinge (PSZ) des AWO Unterbezirks Dortmund wird eine finanzielle Unterstützung von jährlich 75.000 Euro bewilligt.
Begründung:
Das PSZ im AWO Unterbezirk Dortmund betreut schwer traumatisierte Menschen, die im Regelsystem keine Möglichkeiten auf eine Behandlung haben. Dies betrifft in besonderer Weise die psychosoziale Unterstützung von traumatisierten geflüchteten Frauen, die Opfer von sexualisierter Gewalt wurden.
Die Arbeit des PSZ unterstützt durch psychotherapeutische Krisengespräche, Suizidprophylaxe, Stabilisierung und psychologische Stellungnahmen im Asylverfahren zum Beispiel die Ausländerbehörde, das BAMF und die Verwaltungsgerichte. Durch die aktuelle Unterfinanzierung des PSZ kommt es zu deutlich zu niedrigen Behandlungs-Ressourcen. Die psychosoziale Versorgung von geflüchteten Menschen erweist sich deshalb als insgesamt sehr schwierig, da die Weitervermittlung an umliegende Kliniken und niedergelassene Behandler, also eine weitere Vermittlung ins Regelsystem, utopisch ist. Insbesondere Gewalt gegen Frauen bzw. sexualisierte Gewalt ist ein Schwerpunkt beim zu betreuenden Opferkreis des PSZ.
Da die Stadt Dortmund durch die Gründung der Gewaltschutzkommission die Istanbul- Konvention nachhaltig begleiten soll, ist die Förderung des psychosozialen Zentrums ein wichtiger Bestandteil, dieses Vorhaben in Dortmund nachhaltig zu unterstützen.
11.) Regelförderung für Train of Hope
Die Mittel für den Paritätischen Wohlfahrtsverband werden zweckgebunden für die Förderung von Train of Hope e.V. um 151.800 Euro pro Jahr erhöht.
Begründung:
Train of Hope ist als Migrantenselbstorganisation Mitglied im paritätischen Wohlfahrtsverband. Diese Migrantenselbstorganisation erhält aber aus der Förderung der Stadt an den paritätischen Wohlfahrtsverband bislang keine Mittel. Eine Umschichtung von Mitteln würde Kürzungen für andere Mitgliedsorganisationen bedeuten, die aber wertvolle Arbeit für die Stadt leisten. Da aber Train of Hope ehrenamtlich ebenso wichtige Arbeit - sowohl fachlich als auch personell - auch für andere gut ausfinanzierte Organisationen im Stadtgebiet zum Teil weit über die individuelle Zumutbarkeit hinaus leistet, ist eine Förderung mehr als berechtigt. Konkret soll die Betreuung der rund 15 Arbeitskreise durch eine halbe Verwaltungsstelle sowie durch eine Koordinationsstelle im Binnenverhältnis von Train of Hope sichergestellt werden.
12.) Ehrenamtliches Nachbarschaftszentrum SÖZ (Sozial-Ökologisches Zentrum)
Das SÖZ, das Sozial-Ökologische Zentrum Dortmund, erhält einmalig einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 70.000 Euro für die Schaffung der Barrierefreiheit in den angemieteten Räumen der ehemaligen Markus-Gemeinde in der Gut-Heil-Straße.
Begründung:
Im Oktober 2023 konnte mit Unterstützung der Stadt Dortmund das SÖZ in den Räumlichkeiten der ehemaligen Markus-Gemeinde in der Nordstadt erstmals seine Türen öffnen. Grundlage für die Entscheidung war der Haushaltsbeschluss für das Jahr 2023, welcher einen jährlichen Kostenzuschuss von 125.000 Euro für 2023ff aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung stellt.
Als ehrenamtliches getragenes Nachbarschaftszentrum, welches mit niedrigschwelligen und kostenlosen Angeboten nachhaltig in den Stadtteil hineinwirkt, ist das SÖZ nach eigenen Angaben durchweg positiv aufgenommen worden. Der Bedarf an Räumen für soziale Bewegungen, engagierte Nachbar*innen und Kulturschaffende ist nach wie vor hoch. Mit einer Vielzahl unterschiedlicher Veranstaltungen wurde ein Raum der Begegnung, des Ausprobierens und (Mit-) Gestaltens geschaffen, der im ersten Betriebsjahr von rund 2.500 Gästen in Anspruch genommen wurde.
Um dieses zivilgesellschaftliche Angebot auch Menschen zu ermöglichen, die gehbeeinträchtigt oder aufgrund ihres Alters schon etwas gebrechlich sind, ist eine Verbesserung der Barrierefreiheit vor Ort wünschenswert. Realisiert werden sollen eine Rampe zum Garten (10.000 Euro), ein mobiler Lift zu den Bühnen (15.000 Euro) und ein Aufzug in das Untergeschoss (45.000 Euro).
13.) Welthaus Dortmund
Der Verein Welthaus Dortmund erhält im Jahr 2025 - zusätzlich zu der bereits zugesagten städtischen Anschubfinanzierung in Höhe von 70.000 Euro - weitere 70.000 Euro und im Folgejahr 120.000 Euro als anteilige Unterstützung für die laufenden Kosten des neuen Welthauses im Rosental-Viertel.
Begründung:
Seit dem 1. November 2024 betreibt der Verein das neue Welthaus im Rosental-Viertel.Das Gebäude wird von 25 Vereinen und Körperschaften genutzt, steht aber auch interessierten Bürger*innen offen. Gemeinsames Ziel ist ein faires und nachhaltiges Dortmund. Zu dem reichhaltigen Angebot des Welthauses gehören der Verkauf von Bioprodukten ebenso wie Workshops, Projekte und Veranstaltungen im Bereich globale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit.
Um diese Arbeit zu gewährleisten, benötigt das Welthaus Personal, das sich um die Akquise weiterer finanzieller Mittel (Stiftungen, kirchliche Bildungsmittel u.a.) kümmert, sowie Unterstützung beim Unterhalt der neuen Räumlichkeiten. Einen großen Teil der Kosten von rund 254.000 Euro für Personal, Betriebskosten, Veranstaltungen usw. (Angabe für 2026) trägt der Verein durch eigene Einnahmen (Mitgliedsbeträge, Stiftungen, Vermietungen, Brot für die Welt usw.).
14.) VMDO: Weiterförderung des Projekts KULSA – Kultursensible Seniorenarbeit
Das Projekt KULSA – Kultursensible Seniorenarbeit - wird weiterhin für die Haushaltsjahre 2025/26 mit einer jährlichen Fördersumme von 76.271,92 Euro ausgestattet. Diese dient zur Finanzierung einer VZ-Personalstelle sowie für die Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlich tätigen Multiplikator*innen und für Ausflüge.
Begründung:
Das Projekt KULSA wurde von 2022 bis 2024 über die Zuwendung der Stadt Dortmund für das Handlungsfeld „Kultursensible Seniorenarbeit“ gefördert, um auf die erheblichen Bedarfe der älteren Bevölkerung mit Migrationshintergrund an gesellschaftlichen Teilhabechancen zu reagieren und den teilweise prekären Lebenssituationen bedingt durch Vereinsamung, Verarmung und Nichtinanspruchnahme von Pflegeleistungen entgegenwirken zu können.
Ziel von KULSA ist es, mit Hilfe von Vernetzung ausgewählter Stadtbezirke und ehrenamtlicher Multiplikator*innenarbeit Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund sowohl an handlungsrelevante Regelangebote als auch an Migrant*innen-Communitys heranzuführen. Dies wurde in sechs Stadteilen bisher aufgebaut in enger Zusammenarbeit mit den Seniorenbüros; so wurden 14 Seniorentreffs mit unterschiedlichen kulturellen und sprachlichen Hintergründen eröffnet.
15.) Förderung des Energiesparservice der Caritas
Der Energiesparservice der Caritas Dortmund wird für die Haushaltsjahre 2025/26 mit einer Fördersumme von 50.000 Euro jährlich ausgestattet, vorbehaltlich einer Mittelvergabe aus dem UEFA CO2 Fonds durch das Umweltamt in den Jahren 2025/26. Falls diese erfolgen sollte ist diese Summe mit der Mittelvergabe zu verrechnen.
Begründung:
Seit dem Wegfall des Stärkungspaktes NRW ist ein deutlicher Rückgang bei den Bürger*innen im Bereich des Austausches von alten gegen neue Kühlgeräte beim Energiesparservice der Caritas Dortmund zu verzeichnen, da der Zuschuss nun erheblich niedriger ist und viele Menschen sich den zu zahlenden Restbetrag nicht mehr leisten können. Daher ist es notwendig, Bürger*innen mit geringem Einkommen weiterhin mit einem adäquaten Zuschuss zu helfen, wenn sie alte, energiefressende Kühlgeräte gegen neue, sparsamere Kühlgeräte austauschen.
16. Rekommunalisierung Schwimmbäder
Der Rat beschließt die Übernahme der bisher von der Sportwelt gGmbH geführten Bäder. Dazu sollen die Varianten „Sport und Freizeitbetriebe (SFB)“ und „Revierpark Wischlingen gGmbH“ einer vertieften Prüfung nebst Aufstellung der damit verbundenen konkreten wirtschaftlichen und personalpolitischen Rahmenbedingungen unterzogen werden (siehe Vorlage 36473-24/1). Diese Rahmendaten sind den Ausschüssen für 1. Kultur, Sport und Freizeit, 2. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und 3. Personal, Organisation und Digitalisierung zur alternativen Entscheidung vorzulegen.
Begründung:
Die Zusammenarbeit zwischen der Sportwelt gGmbH und der Stadt Dortmund funktioniert nicht mehr zufriedenstellend.
17. Ermäßigungen in Bädern
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Stadtverwaltung, in den neu abzuschließenden Verträgen für die acht Bäder, die derzeit noch von der mit Sportwelt gGmbH betreut werden, zwingend eine dauerhafte Ermäßigung für die Inhaber des DoPasses sowie für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr vorzusehen. Als Kompensation für die vorgesehenen Ermäßigungen ist der neuen Betreibergesellschaft ein städtischer Betriebskostenzuschuss von jeweils 200.000 Euro für die Jahre 2025 und 2026 zu gewähren. Diese soll den Ermäßigungen in den städtischen Bädern entsprechen. Fördermöglichkeiten für diese Maßnahme sind zu prüfen.
Begründung:
Schon mehrfach wurden in den vergangenen Jahren Beschlussvorlagen zur Ermäßigung in Bädern auf dem Gebiet der Stadt Dortmund erwirkt. Die Beschlüsse wurden mit dem Verweis auf laufende Verträge nie umgesetzt. Nun jedoch steht der Neuabschluss von Verträgen bevor, so dass erneut ein Beschluss zu Ermäßigungen in Bädern auf den Weg gebracht und die dafür notwendigen Gespräche geführt werden können.
18.) Strukturförderung für den Dings e.V.
Dem Kulturverein „Dings e.V.“ wird ab dem Haushaltsjahr 2025 eine jährliche Förderung in Höhe von 10.000 Euro gewährt.
Begründung:
Der Kulturverein „Dings e.V.“ leistet mit seinem Engagement im Speicher100 am Hafen einen wichtigen Beitrag zur Förderung der freien Kulturszene in Dortmund. Durch die Organisation von Konzerten und Ausstellungen unterstützt der Verein lokale Künstler*innen und Musiker*innen und bietet ihnen eine Plattform zur Präsentation ihrer Werke. Einnahmen werden durch diese Veranstaltungen nicht erzielt, da kein Eintritt verlangt, sondern nur um Spenden gebeten wird. Ebenfalls gibt es keinen Verzehrzwang, so dass auch auf diesem Weg keine festen Einnahmen einkalkuliert werden können.
Durch seine Vernetzungsarbeit trägt der Verein darüber hinaus maßgeblich zur Stärkung des kulturellen Ökosystems in Dortmund bei. Die Mitentwicklung und Gestaltung des Kollektivs Speicher100 schafft einen innovativen Ort für kulturellen Austausch und kreatives Schaffen.
Um diese wertvollen Aktivitäten langfristig zu sichern und dem Verein Planungssicherheit zu geben, ist eine verstetigte Förderung notwendig. Die beantragte Summe von 10.000 Euro jährlich ermöglicht es dem „Dings e.V.“, seine Arbeit fortzuführen und auszubauen, was letztlich der gesamten Dortmunder Kulturlandschaft zugutekommt.
Die Förderung steht im Einklang mit den kulturpolitischen Zielen der Stadt Dortmund, die freie Kulturszene zu stärken und vielfältige kulturelle Angebote zu unterstützen. Sie leistet einen Beitrag zur Attraktivität des Kulturstandorts Dortmund und zur Förderung des kreativen Potenzials in unserer Stadt.
19.) Zusätzlich 300.000 Euro für die Freie Kulturszene
Der Rat der Stadt bewilligt im Haushalt zusätzlich 300.000 Euro für die freie Kulturszene in fünf Sparten. Die Verteilung der Mittel erfolgt über die Selbstorganisation der Szene unter Mitwirkung des Kulturbüros.
Begründung:
Dortmund verfügt über eine sehr gut geförderte etablierte Kulturszene. Die Kulturschaffenden der freien Kulturszene dagegen verfügen über deutlich weniger Mittel. Doch gerade ihre Arbeit ist gesellschaftlich notwendig und sollte gerecht bezahlt werden.
20). Tierschutzzentrum Dortmund – Bauliche Erweiterung und Umbau des Umkleide- und Sanitärbereichs
Die 28 Mitarbeitenden sowie die Azubis des Tierschutzzentrums erhalten neue Umkleidebereiche mit angrenzenden Wasch- und WC-Räumen. Zudem erhalten sie einen ausreichend dimensionierten Aufenthaltsbereich für die jeweils anwesende Belegschaft.
Der Rat beschließt die Übernahme der Kosten in Höhe von einmalig 240.000 Euro für die Realisierung der Baumaßnahme.
Begründung:
Die aktuelle Situation im 1993 errichteten Tierschutzzentrum entspricht nicht mehr den Arbeitsstättenrichtlinien. Die Zahl der adäquaten Umkleideplätze und Waschräume ist nicht mehr ausreichend. Durch die zunehmende wachsende Mitarbeiterzahl wurden die erforderlichen Plätze im Gebäude verteilt angeordnet – zum Teil in Nischen von Lager- oder Abstellräumen. Dort sind zum Teil weder die nötige Lüftung noch eine Frischluftzufuhr gegeben.
Um den Beschäftigten künftig richtlinienkonforme Umkleidemöglichkeiten anbieten zu können, soll das eingeschossige Gebäude über dem Katzengehege aufgestockt werden. Die Funktionsflächen für die Tiere sollen im Erdgeschoss nicht angetastet werden.
Bauliche Vorgaben im Bebauungsplan gibt es nicht. Das Grundstück des TSZ ist vom angrenzenden Naturschutzgebiet ausgenommen. Das Tierheim kann deshalb ohne baurechtliche Einschränkungen bebaut und erweitert werden. Die Erweiterungsfläche soll 40 bis 50 qm betragen.
21.) Weitere Ladekoffer für Grundschulen zum Aufbewahren und Laden von elektronischen Lerngeräten wie iPads
Der Rat der Stadt beschließt, dass Ladekoffer (Ladecases) zum Aufbewahren und Laden von elektronischen Lerngeräten wie iPads in Grundschulen zur Regelausstattung gehören. Ziel ist es, alle interessierten Grundschulen damit auszustatten und die benötigten Ladekapazitäten zur Regelausstattung werden zu lassen.
Begründung:
Bereits in den Jahren 2023 und 2024 wurden jeweils 30.000 Euro für Grundschulen zweckgebunden als Modellversuch zur Verfügung gestellt. Die Grundschulen haben die kompletten Mittel abgerufen. Daher kann der Modellversuch als erfolgreich bewertet werden. Die Mittel haben ausgereicht für 59 Ladekoffer. Damit ist noch keine flächendeckende Versorgung gewährleistet.
Die schnelle und sichere Wiederaufladung der elektronischen Geräte ist für den Wiedereinsatz im Unterricht unabdingbar. Die Kämmerei wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Schulverwaltungsamt die korrekte erforderliche Summe zu ermitteln.
22.) Abbildung aller Gremien im Ratsgremieninformationssystem
1. Das Ratsgremieninformationssystem wird um alle Gremien erweitert, die vom Rat, seinen Ausschüssen und Bezirksvertretungen eingerichtet worden sind oder werden. Hierzu zählen u.a. Beiräte, politische Begleitgremien zu Masterplänen sowie Arbeits- und Projektgruppen. Nicht hierzu zählen Gremien von dritten Einrichtungen wie städtischen Beteiligungen, Verbänden oder Einrichtungen des Landes.
2. Die Fraktionen werden entweder in die Lage versetzt, ihre Gesamt- und Teilfraktionen sowie Vorstandsgremien etc. im Ratsgremieninformationssystem selbst abzubilden und zu ändern, oder erhalten die Möglichkeit, solche Änderungen zeitnah von der Verwaltung durchführen zu lassen.
Für die Umsetzung werden 80.000 Euro im Haushalt hinterlegt.
Zielsetzung des Antrages ist:
- eine einheitliche Plattform für städtische Gremientermine und -unterlagen
- die Möglichkeit, alle eigenen Termine zentral einzusehen, als Kalender zu abonnieren und in bestehende Kalender zu integrieren
- die Reduzierung des Mail-Aufkommens mit Terminen, Terminänderungen und Dateianhängen sowie der damit verbundenen Übertragungsfehler und Speicherkapazitäten
- die vereinheitlichte Abrechnung von Sitzungsgeldern
- die bessere Übersicht über bestehende Termine zur konfliktreduzierten Findung von zusätzlichen Terminen
- die bessere Abbildung des mit der ehrenamtlichen Tätigkeit in Gremien verbundenen Zeitaufwandes.
23.) Einsparung der laufenden Behandlungskosten im Tierschutzzentrum Dortmund (TSZ):
a) Fest-Anstellung von zwei Veterinärmediziner*innen (m/w/d) in Teilzeit sowie
b) Umbau eines Seminarraums im TSZ in medizinisch ausgestattete Praxisräume inklusive
c) 2 Tier-Inkubatoren (Brut-Wärmekästen) für die im TSV ansässige Arbeitsgruppe Igelschutz e.V.
Das Tierschutzzentrum Dortmund wird durch die Anstellung von zwei eigenen Veterinärmediziner*innen (beide in Teilzeit) und die Anschaffung erforderlicher Technik in die Lage versetzt, für Routine-Aufgaben auf externe tierärztliche Hilfe zu verzichten. Damit wird die tiermedizinische Versorgungsqualität im Tierheim erhöht und langfristig werden die Behandlungskosten um über 32.000 Euro jährlich gesenkt.
Kosten:
- Eigene Tierärzt*innen – Kosten: 143.556 Euro jährlich (statt wie bislang 176.000 Euro jährlich für externe Betreuung)
- Einrichtung einer Tierarzt-Praxis vor Ort, Kosten: Einmalig 180.000
Euro inklusive - 2 Tier-Inkubatoren (Brut-Wärmekästen) für die im TSV ansässige Arbeitsgruppe Igelschutz e.V. Kosten: einmalig 3.006 Euro.
Derzeit: | Euro | Einspar-Potenzial
| Euro |
GESAMT | 176.000 |
| 143.556
|
Grundhonorar | 18.000 + | Personalkosten | 106.556 |
Behandlungskosten | 121.000
|
|
|
Fremdlaborkosten | 5.000 | Fremdlaborkosten | 5.000 |
Medikamente | 32.000 | Medikamente
| 32.000 |
Begründung zu a) und b):
- Eigene Tierärzt*innen:
Das Modell eigener Tierärzte und/oder Tierärztinnen wird bereits in vielen Tierheimen deutschlandweit erfolgreich praktiziert. Auf eine in der AKSF-Sitzung am 04. Juni 2024 gestellte Anfrage antwortete die Verwaltung mit einer stetigen Zunahme von Tieren im Tierschutzzentrum sowie mit steigenden Behandlungskosten für die Inanspruchnahme externer Vertragstierärzte. Eine Vergleichsanalyse des TSZ zeigte, dass die Einstellung eines eigenen Tierarztes bzw. oder einer Tierärztin langfristig Kosten sparen könnte.
Während das TSZ im vergangenen Jahr 176.000 für Honorare, Behandlungskosten, Fremdlaborkosten und Medikamente ausgab, würden sich die Kosten für zwei eigene Halbtagskräfte, Fremdlabor und Medikamente auf 143.556 Euro reduzieren, wobei konkret für die beiden Ärzt*innen Personalkosten von 106.556 Euro eingepreist sind. Es wären zwei Teilzeitkräfte notwendig, um die Abdeckung zu gewährleisten.
- Einrichtung einer Tierarzt-Praxis vor Ort, Kosten: Einmalig 180.000
Euro
Für die Umsetzung vor Ort sind einmalig Investitionen in medizinische Geräte (ca. 100.000 €) sowie Umbaukosten von rund 80.000 € erforderlich. Ein vorhandener Seminarraum kann in drei Bereiche unterteilt werden. Neben einem OP und einem Röntgen- und Untersuchungsraum bleibt noch Platz für einen Besprechungsraum für die Mitarbeitenden des TSZ und der ansässigen Vereine.
Der Umbau bzw. die Erweiterung der Ausstattung der vorhandenen Praxisräume sowie die Anstellung von Veterinärmediziner*innen in Teilzeit könnte zum einen helfen, die Qualität der Versorgung der Tiere zu verbessern, zudem kurzfristigere Hilfe bei Notfällen zu gewährleisten, die Arbeit im Tierschutzzentrum durch wegfallende Fahrt- und Wartezeiten effizienter zu gestalten und langfristig die Stadtkasse zu entlasten.
- Die neue medizinische Ausstattung im Tierschutzzentrum soll auch zwei Tier-Inkubatoren (Brut-/Wärmekästen) plus Zubehör enthalten, die einmalig angeschafft und der im TSZ ansässigen Arbeitsgruppe Igelschutz zur Verfügung gestellt werden. Einmalige Kosten: 3.006,00 Euro.
Die einmaligen Kosten in Höhe von 3.006,00 Euro setzen sich wie folgt zusammen:
2.700 Euro = 2 große Inkubatoren
65 Euro = Staplerhilfe (65 €),
139 Euro = Stromumwandler für den Transport im PKW
13 Euro = Überspannungsschutz und
89 Euro = Vernebler bei Atemwegserkrankungen (89 €) übernommen.
Die Summen wurden beim Brutkastenhandel in Castrop-Rauxel angefragt, der auch Wartungsarbeiten und Reparaturen durchführen kann.
Begründung zu c):
Offiziell gehört der Igel zur Liste der bedrohten Arten. Die Dortmunder Arbeitsgruppe Igelschutz steht 3x wöchentlich im Tierschutzzentrum zur Verfügung, um als Ansprechpartner für die Bevölkerung da zu sein und die Erstversorgung kranker, ausgemergelter oder verletzter Igel durchzuführen. Die ehrenamtlichen Helfer*innen leisten zahlreiche Stunden für den Tierschutz, versorgen die Tiere auch privat weiter, um sie fit für die Wiederauswilderung zu machen.
In diesem Jahr gibt es eine regelrechte Igelschwemme. Teilweise werden an einem Tag 42 (!) Igel zur Station gebracht. Viele dieser Igel sind noch Babys, die, vermutlich durch die Klimaerwärmung verursacht, noch im September geboren wurden und häufig ohne Muttertier aufgefunden werden. Diese Igel haben nur eine Chance zu überleben, wenn sie entsprechend versorgt werden, insbesondere Wärme und eine entsprechende Behandlung ihrer Atemwegsinfekte erfahren. Können diese Tiere z.B. in einem Inkubator die notwendige Versorgung erfahren, erlangen sie die nötige Stabilität, um als gesunde Igel in den Winterschlaf zu starten. So ist ein wichtiger Beitrag zum Arten- und Tierschutz geleistet.
24.) Übernahme der Betriebskosten eines neuen Katzenhauses des Katzenschutz-Vereins
Der Dortmunder Katzenschutz e.V. erhält jährlich und dauerhaft 66.787 Euro (=5.565 Euro monatlich). Bei dem Geld handelt es sich um die Betriebskosten (siehe Aufstellung) sowie die laufenden Kosten eines neues Katzenhauses, in dem bis zu 30 alte Katzen ein dauerhaftes und betreutes Zuhause erhalten sollen. Das Gebäude selbst wird vom Verein gekauft; der Erwerb ist allerdings noch nicht erfolgt.
Nachfolgend eine detaillierte Aufstellung zu den Kosten, welche der Verein im Katzenhaus zu erwarten hat.
Kostenaufstellung Katzenhaus | Betriebskosten monatlich in Euro bei Vollbelegung mit 30 Katzen-Senioren |
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Abfallgebühren | 31,75 |
Abwassergebühren | 54,50 |
Straßenreinigung | 35,75 |
Grundsteuer (bei 800 qm) | 33,90 |
Strom | 115,00 |
Wasser | 22,50 |
Heizkosten | 46,70 |
Reparaturen | 50,00 |
Telefon und Internet | 85,50 |
Gebäudeversicherung | 40,00 |
2 Minijobber (545 Euro x 2) | 1.070,00 |
Futterkosten feucht 350 und nass 80 ggf. höher bei Spezialfutter | 430,00 |
Katzenstreu | 150,00 |
Tierarztkosten | 2.500,00 |
Medikamente | 900,00 |
Gesamt | 5.565,00 pro Monat |
Begründung:
Immer wieder werden Katzen vom Katzenschutzverein aufgefunden und versorgt, die wegen Krankheit, wegen ihres Alters oder sonstiger Gründe nicht mehr vermittelt werden können.
Diese Tiere werden dann dem Städtischen Tierheim zugeführt, welches aber kaum noch in der Lage ist, bei der kaum noch zu bewältigenden „Katzenschwemme“ weitere Tiere aufzunehmen. Diese nicht mehr zu vermittelnden Katzen besetzen dann die Plätze, die für andere Notfälle dringend gebraucht werden. Ein Heim für diese Tiere würde das Tierheim dauerhaft entlasten und die Arbeit der Ehrenamtlichen wesentlich erleichtern.
Möglicherweise kann die Stadt auch ein geeignetes Objekt anbieten.
25. TVöD für FABIDO Mitarbeitende
Der Rat beschließt die Umsetzung des Tarifvertrages - unter Berücksichtigung der Kriterien, dass pro Tageseinrichtung für Kinder (TEK) mit Erreichen der 15 %-Marke in mindestens einer Gruppe in einem Zeitraum von 9 Monaten des vergangenen Kindergartenjahres - die Eingruppierung aller in der Einrichtung tätigen Erzieher*innen in die Entgeltgruppe S 8b für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrages. Die Individualansprüche auf Eingruppierung bleiben dabei unberücksichtigt.
Begründung:
Mit Abschluss des Tarifvertrages im Jahre 2022 ist die Eingruppierungsproblematik für Erzieher*innen in TEK dahingehend geregelt worden, dass bei Betreuung von herausfordernden Kindern, deren Anerkennung durch den LWL erfolgt ist, eine Eingruppierung in Entgeltgruppe S 8b vorgesehen ist.
In den TEK des Trägers FABIDO ist seit Jahren ein stetiger Anstieg von Kindern mit herausforderndem Verhalten zu beobachten. Es wird prognostiziert, dass die bisherigen Zahlen weiterhin steigen werden.
Die Umsetzung des Tarifvertrages stellt den Träger ebenso vor große Herausforderungen.
Die Eingruppierung aller im Haus tätigen Erzieher*innen wird deshalb angestrebt, da durch Ausfallzeiten Verschiebungen von Personal innerhalb der einzelnen Gruppen erforderlich wird, um die Betreuung der Kinder adäquat sicherzustellen.
Da bei strenger Auslegung des Tarifvertrages unverhältnismäßig hohe personelle Aufwendungen aufgrund von Eingruppierungen, Herabgruppierungen, Neuberechnung von Erfahrungsstufen, Neuberechnung des Entgeltes, Neuberechnung von Jahressonderzahlungen etc. sowohl innerhalb FABIDO selbst aber auch bei der Personalverwaltung entstehen werden, die mit dem derzeitigen Personal nicht umgesetzt werden können, sollte der oben beschriebene Vorschlag zur Vermeidung weiterer interner Bürokratie umgesetzt werden.
Die Kämmerei wird gebeten, die Berechnungen dazu vorzustellen.