Gegen Filz: LINKE+ fordert einheitliches Besetzungsverfahren für neue Geschäftsführungen von kommunalen Unternehmen
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften muss sich am 8. November mit einem heiklen Thema auseinandersetzen. Die Mehrheit aus SPD, CDU, Grünen und FDP/Bürgerliste hatte im Rat einen Antrag der Fraktion DIE LINKE+ zurück in den Ausschuss verwiesen.
Die Fraktion DIE LINKE+ will endlich ein einheitliches Verfahren für die Auswahl der Geschäftsführungen der zahlreichen städtischen Töchter einführen. Kurz: Es geht um das Besetzungsverfahren für neue Geschäftsführungen von kommunalen Unternehmen. Hier fordert die Fraktion: Transparenz statt Hinterzimmer-Gesprächen. „Die Auswahl einer neuen Geschäftsführung ging manchmal regelrecht nach Gutsherrenart ab“, kritisiert Utz Kowalewski, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE+. Das richtige Parteibuch reichte schon aus – und sei manchmal offenbar wichtiger gewesen als die Qualifikation. „Und da reden wir nicht von den 1980-er Jahren, sondern von amtierenden Geschäftsführungen“, sagt Kowalewski. Erst kürzlich hätten sich nicht nur die Stadtwerke von ihrer parteipolitisch ausgesuchten Chefin trennen müssen; auch im Klinikum sah man sich zu sehr teuren Aufhebungsverträgen genötigt.
„Dieses Thema treibt mich seit Jahren um“, sagt Kowalewski, der seit 2009 Mitglied des Rates der Stadt Dortmund ist. Nicht nur einmal habe es Schwierigkeiten gegeben. Die drei großen Parteien haben sich gegenseitig immer wieder die wichtigen Posten zugeschoben. „Vorschlagsrecht“ nennen sie das – etwas, was es in der Gemeindeordnung gar nicht gibt. Daraus resultiere, dass es auch nicht immer eine fair besetzte Findungskommission gab.
DIE LINKE+ fordert deshalb ein einheitliches und transparentes Verfahren zur Personalauswahl der kommunalen Unternehmen. Der neue „Public Corporate Governance Kodex“, der in Kürze beschlossen werden soll, soll dabei helfen. Denn dort wird empfohlen, dass eine neue Geschäftsführung über „erforderliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen“ verfügen soll. „Eigentlich eine Selbstverständlichkeit“, meint Kowalewski und ergänzt: „Ich möchte nicht falsch verstanden werden. Glücklicherweise gibt es ausreichend Geschäftsführungen, die ihr städtisches Unternehmen hervorragend leiten. Wir regen aber an, ein Verfahren für die Personalauswahl zu entwickeln, das auch kritischen Nachfragen standhält
und einen Beitrag gegen die Politikverdrossenheit leistet.“
Und das ist die Vorlage Nr. 35736/24-2
Tagesordnungspunkt: Besetzungsverfahren für die Geschäftsführungen der
kommunalen Unternehmen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Auswahl von Geschäftsführungen für die kommunalen Unternehmen hat Tücken und auch in den letzten Jahren vermehrt zu Friktionen geführt. Mehrfach mussten sogar bisweilen kostspielige Trennungen von Geschäftsführern aufgrund von personellen Fehlentscheidungen herbeigeführt werden, wie beispielsweise beim Klinikum oder bei DSW21.
Bei der DSG konnte eine solche Fehlentscheidung bei ihrer Gründung noch im letzten Moment im Ältestenrat abgewendet werden. Auch in früheren Zeiten gab es derartige Probleme, beispielsweise bei der Besetzung des kaufmännischen Geschäftsführers der EDG, die damals nach Gutsherrenart getroffen wurde, um Einfluss auf einen Wahlkampf zu nehmen.
Gegenüber dem Rat ist eine erhebliche Intransparenz zu verzeichnen – am Ende heißt es häufig für die Mitglieder des Rates „Friss oder stirb“, da sie selbst aufgrund des Auswahlverfahrens nicht in die Lage versetzt werden, die Kandidat*innen hinsichtlich ihrer Eignung selbst zu beurteilen. Bei den Auswahlkriterien steht seit langem eine „Auswahl nach Parteibuch“ in der öffentlichen Kritik, die sich ableitet aus einem sogenannten „Vorschlagsrecht“ einzelner Fraktionen. Dieses „Vorschlagsrecht“ findet allerdings in der Gemeindeordnung keine
Entsprechung.
Wenn über Gespräche um einzelne „Vorschlagsrechte“ sogar noch die Struktur der Geschäftsführungen dritter kommunaler Unternehmen beeinträchtigt werden, um hier ein parteipolitisches Verhandlungspaket zu schnüren, dann ist das nicht sachgerecht. Mal sind in den eingesetzten Findungskommissionen Vertreter*innen einiger Fraktionen vorhanden, mal sind sie es nicht. Fehlen Fraktionen, die sich selbst als
vorschlagsberechtigt oder wenigstens verhandlungsberechtigt sehen, dann finden auch schon einmal Hinterzimmergespräche beim Oberbürgermeister statt, um über eine derartige Konstruktion der tatsächlichen Findungskommission eine Meinung von außen zu geben.
Da die gegenwärtige Situation der Art der Personalauswahl suboptimal ist, haben sich auch die Ratsfraktionen mit der Angelegenheit im Rahmen der Aufstellung eines neuen Public Corporate Governance Kodex befasst.
Im Entwurf heißt es derzeit:
5.2.2 Mitglieder der Geschäftsführung sollen im Wege eines transparenten Auswahlverfahrens mit dem Ziel der Auswahl von Personen, die über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben als Mitglied der Geschäftsführung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, gewonnen werden. Das für die Bestellung der Geschäftsführung zuständige Unternehmensorgan soll bei der Zusammensetzung der Geschäftsführung auf Diversität achten. Die Auswahlentscheidung soll zusammen mit den dafür maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar dokumentiert werden. Der Rat gibt ein Votum vor der finalen Entscheidung zur Bestellung in den Organen ab; Eckpunkte der Dienstverträge werden von dem für Beteiligungen zuständigen Ratsausschuss beraten....
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion DIE LINKE+ um die Beratung
und Verabschiedung des folgenden Antrages:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Beteiligungsverwaltung, ein einheitliches transparentes Verfahren zur Personalauswahl für die Geschäftsführungen der kommunalen Unternehmen zu entwickeln, das auch kritischen Betrachtungen der Öffentlichkeit standhält. Der Vorschlag der Verwaltung ist vom Beteiligungsausschuss (AFBL) zu beraten und vom Rat zu beschließen. Das gefundene einheitliche Verfahren ist in der Folge in die Aufsichtsgremien der Beteiligungsunternehmen einzubringen und dort für zukünftige Besetzungsverfahren zu verankern.