Gemeinsamer Antrag für eine Diamorphin-Ambulanz in Dortmund

Einen gemeinsamen Antrag zur Einrichtung einer Diamorphin-Ambulanz in Dortmund haben die Fraktionen  BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, LINKE+, DIE PARTEI in die Sitzung des Sozialausschusses am 2. November eingebracht. Wegen der großen Mehrheit kann damit schon im Vorfeld ausgegangen werden, dass dieser Antrag auch umgesetzt wird. Fatma Karacakurtoglu und Christiane Tenbensel, beide Mitglieder für DIE LINKE+ im Sozialausschuss, begrüßen den Antrag ausdrücklich.

Hier ist der Wortlaut des Antrages. 

Die Fraktionen  BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, LINKE+, DIE PARTEIbitten unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

  1. Der Ausschuss spricht sich auf der Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie grundsätzlich für die Einrichtung einer diamorphingestützten Substitutionsbehandlung in Dortmund aus.
     
  2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, bis zum 2. Quartal 2022 ein Konzept/eine Vorlage zu erarbeiten, die in zwei Szenarien von einer Kapazität der Einrichtung von bis zu 70 Plätzen (Variante 2 der Studie) bzw. von bis zu 100 Plätzen (Variante 3 der Studie) ausgeht. Dabei soll insbesondere dargestellt werden,
  • in welcher Trägerschaft neben einer rein kommunalen Trägerschaft eine suchtmedizinische Ambulanz geführt werden kann und welche gemeinnützigen Träger/Institutionen Interesse an der Führung einer solchen Ambulanz haben,
  • ob die Verwaltung die in der Machbarkeitsstudie dargestellten Kosten für die Errichtung einer Diamorphin-Ambulanz in den Varianten 2 und 3 ebenso einschätzt.
  1. Eine konkrete Standortanalyse zu Nachbarschaft, der Akzeptanz durch das Umfeld, potentiellen Nutzungskonflikten und sozialräumlicher Verträglichkeit ist sinnvoll, sobald konkrete Liegenschaften auf ihre Eignung geprüft werden. DDies erfolgt, sobald alle anderen formalen Umsetzungsschritte geprüft sind.
     
  2. Die Verwaltung wird aufgefordert, auf dieser Grundlage gemeinsam mit den Akteur*innen des Dortmunder Suchthilfesystems die Eckpunkte eines Behandlungskonzeptes zu erarbeiten und festzulegen. Dabei ist auch ein ergänzendes Behandlungsangebot zu diskutieren, das zum Beispiel auch weitere ambulante Behandlungen umfassen kann. Die Ergebnisse der Gespräche sollen in die oben genannte Vorlage einfließen.
     
  3. Die Verwaltung wird aufgefordert, möglichst schnell nach Vorliegen der dafür notwendigen Voraussetzungen die Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung zu beantragen.
     

Begründung:
Die im Ausschuss vorgestellte Machbarkeitsstudie zu diamorphingestützter Substitutionsbehandlung kommt zum Ergebnis, dass der Betrieb einer Diamorphinambulanz in Dortmund in Form eines Medizinischen Versorgungszentrums möglich und realisierbar ist

Im Laufe der letzten 10 Jahre war eine Diamorphinambulanz immer wieder Gegenstand der politischen Diskussionen. In den nordrhein-westfälischen Großstädten Köln, Düsseldorf, Wuppertal oder Bonn existieren bereits sogenannte Diamorphin-Ambulanzen. Diese spezialisierten Praxen organisieren die tägliche Ausgabe des Wirkstoffs an Schwerstabhängige, gewährleisten den sterilen Konsum unter ärztlicher Aufsicht und unterstützen die suchtmedizinische Begleitung der Patient*innen. Angesichts der erfolgreichen Arbeit der Diamorphin-Ambulanzen in anderen Großstädten und schätzungsweise mehreren Tausend heroinabhängigen Menschen in Dortmund ist die Installation einer solchen Ambulanz in Dortmund sehr wünschenswert. Dabei ist von allen Beteiligten und zuletzt auch von der Dortmunder Gesundheitskonferenz immer von einer Zahl von 50 bis 70 potenziellen Diamorphin-Patient*innen ausgegangen worden. Die Zahl von 70 Plätzen entspricht der in der Studie aufgeführten Variante 2. Zusätzlich sollte hinsichtlich zukünftiger Erweiterungen auch die Umsetzung der Variante 3 der Studie geprüft werden, Eine zusätzliche Bedarfsanalyse wird dafür nicht mehr benötigt. Nach Aussage der Studie lässt sich bei der Variante 2 die Substitution bereits bei einer Fallzahl von 66 PatientInnen kostendeckend anbieten. Trotzdem sollte auch aus wirtschaftlichen Gründen und um eventuelle zukünftige Versorgungslücken in der Substitutionsbehandlung ein breiteres Behandlungsangebot geprüft werden. Unabdingbar notwendig ist bei allen Schritten die Einbeziehung aller Akteur*innen des Dortmunder Suchthilfesystems zur Erarbeitung eines adäquaten Behandlungskonzeptes.