Haushalt 2022: Das sind die Anträge der Fraktion DIE LINKE+

Rund 2,9 Millarden Euro "schwer" ist der Haushalt der Stadt Dortmund für das Jahr 2022. Die Fraktion DIE LINKE+ hat für die Hausberatungen am 9. Dezember 2021 im Finanzausschuss einen Haushalsbegleitantrag mit insgesamt 22 Punkten eingestellt. Hier ist der Originaltext. 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

ein chinesischer Fluch lautet: „Mögest Du in interessanten Zeiten leben“. Wir leben derzeit in der Tat in „interessanten Zeiten“. Nach der durch Finanzmarkt- und Immobilienspekulationen ausgelösten Wirtschafts- und Finanzkrise 2008 und der von einer Vielzahl von neoimperialistischen Kriegen in der Welt ausgelösten Flüchtlingsbewegung mit ihrem vorläufigem Höhepunkt im Jahr 2015 folgt seit 2020 eine weltweite Pandemie durch einen bis dahin beim Menschen nicht bekannten Corona-Virus, der viele Staaten in der Welt in seinem Bann hält – darunter auch Deutschland. Auch die Klimakrise tritt nach Jahrzehnten der Nichtbeachtung in ihre entscheidende Phase und stellt große Anforderungen an die Länder des industrialisierten globalen Nordens. Die durch diese Krisen ausgelösten Verwerfungen bedrohen inzwischen den sozialen Frieden und letztlich auch die Demokratie.

All diese Krisen und Krisenfolgen treffen auch Dortmund mit voller Wucht.
DIE LINKE+ stellt sich diesen Herausforderungen unter Beachtung der veränderten Mehrheitsverhältnisse des Dortmunder Rates nach den Kommunalwahlen, im Wissen, dass der ungezügelte sogenannte freie Markt und die wirtschaftliche Globalisierung wesentlichen Anteil an den meisten der genannten globalen Krisen hat.

Die Fraktion DIE LINKE+ bittet um Beratung und Beschlussfassung der nachfolgenden Anträge:

1. Klimaschutz: Eigenes Dezernat und eigener Ausschuss
Die Herausforderungen im Klimaschutz und bei den Klimafolgeanpassungen sind so groß, dass dies nicht mehr als Nebenthema neben Stadtplanung, Stadterneuerung und Wohnungspolitik abzuhandeln ist. Das Thema braucht sowohl im Verwaltungsvorstand als auch im Umgang mit den Fachämtern anderer Dezernate stärkere Durchsetzungsmöglichkeiten und auch eine prominentere politische Befassung. Der politische Wille, bereits im Jahr 2035 Klimaneutralität in Dortmund zu erreichen, unterstreicht den Handlungsdruck (Vergleiche Anträge im AKUSW von Grünen/CDU und DIE LINKE+).

Beschluss:

a) Mit dem Haushaltsjahr 2022 soll die Gründung eines Dezernates für Klimaschutz und Klimafolgeanpassung eingeleitet werden. Die Verwaltung soll bis zur Sommerpause einen Vorschlag für eine neue Dezernatsaufteilung und die notwendigen personellen Veränderungen den Gremien vorlegen. Entsprechende Haushaltsmittel sind vorzusehen.
b) Mit der Gründung eines Klimadezernates wird ein Klimaausschuss auf Ratsebene als begleitender Fachausschuss eingerichtet.
 

2. Rekommunalisierung von Serviceleistungen
Im Sinne des Ziels der Guten Arbeit sollen die Sicherheitsdienstleistungen und die bisher zu 50% fremdvergebenen Reinigungsleistungen für die Stadt auf einer geregelten und sicheren Grundlage ausgeübt werden können. Entlastungen bei den Sozialbudgets, da viele in diesen Berufen tätige Menschen auf ergänzende Transferleistungen angewiesen sind, sind zu erwarten.

Beschluss:
a) Der Rat der Stadt begrüßt die Idee, im Sinne der Guten Arbeit für bessere Arbeitsbedingungen für die für die Stadt tätigen Servicekräfte in den Bereichen  Sicherheitsdienstleistungen und Reinigungsdienstleistungen zu sorgen. 

b) Stadtverwaltung und kommunale Betriebe werden gebeten, die Gründung einer gesamtstädtischen tarifgebundenen Servicegesellschaft zu prüfen. Kern der künftigen Leistungen der Servicegesellschaft sollen die Sicherheitsdienstleistungen und die fremdvergebenen Reinigungsdienstleistungen sein.

c) Verwaltung und kommunale Betriebe werden gebeten, im 1. Halbjahr 2022 einen Wirtschaftsplan für die neue Gesellschaft der Politik zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

3. Umsetzungskonzept für Kleinwindkraftanlagen
Kleinwindkraftanlagen stellen vor dem Hintergrund des Klimawandels einen weiteren Baustein für die Energiewende dar. In den letzten Jahren hat die Forschung in diesem Bereich enorme Fortschritte gemacht, und es wurden Bauformen entwickelt, die bereits ab Windgeschwindigkeiten von weniger als drei Metern pro Sekunde eine ausreichende Leistungsausbeute erreichen. Aktuell decken Kleinwindkraftanlagen nur einen geringen Prozentsatz der gesamten an Land produzierten Windkraftleistung ab, werden aufgrund der fehlenden Einspeisevergütung aber auch nicht statistisch erfasst. Im Gegensatz zu ihrer „großen Verwandtschaft“ sind sie mit etwa 35dB nicht lauter als ein Zimmerventilator. Dabei sollen diese Systeme nicht in Konkurrenz zur Photovoltaik treten, sondern diese sinnvoll ergänzen. Gerade im Herbst und Winter nehmen Sonnenstunden ab und der Wind nimmt zu. Gerade vertikale Systeme schließen zudem die Gefahr von Vogelschlag durch die vollständige Sichtbarkeit gänzlich aus.

Beschluss:

Die Verwaltung möge ein Umsetzungskonzept erarbeiten, städtische Gebäude mit Kleinwindkraftanlagen auszustatten, um so ökologisch Energie für den Eigenbedarf zu produzieren.


4. Trinkwasserbrunnen in jedem Stadtbezirk
In Vorbereitung auf künftige Hitzewellen richten immer mehr Städte öffentliche Zugänge zu sauberem Trinkwasser ein. Solche Trinkwasserzugänge sind im Rahmen der Klimafolgeanpassung künftig weiche Standortfaktoren auch für den Tourismus. Darüber hinaus ist sauberes Trinkwasser auch ein Grundrecht für alle Menschen, auch für Menschen ohne Obdach. So beschreibt die EU-Trinkwasser-Richtlinie ein „Menschenrecht auf den ungehinderten Zugang zu Trinkwasser“. Paris gilt mit >1100 öffentlichen Trinkwasserbrunnen als Vorreiter. Aber auch Berlin und andere Städte bauen ihre öffentlichen Trinkwasserangebote derzeit massiv aus.

Beschluss:

In jedem Stadtbezirk wird ein zusätzlicher Zugang zu sauberem Trinkwasser im öffentlichen Raum installiert. Dieser Zugang muss barrierefrei zu erreichen und zu bedienen sein. Zudem muss die Möglichkeit bestehen, mit dem Trinkwasser eine Flasche zu befüllen.

 

5. Weiterentwicklung des Konzeptes H-Bahn
Beschluss:

Die Verwaltung initiiert und koordiniert Gespräche mit kommunalen Verkehrsunternehmen, Forschungseinrichtungen und Industrie zur Weiterentwicklung des Konzeptes H-Bahn. Ziel soll es sein, das Konzept des autonomen Fahrens dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechend weiterzuentwickeln.


6. Überplanung Kaiserstraße
An der Kaiserstraße liegen viele Geschäfte und Restaurants, gleichzeitig ist sie in eine Wohngegend eingebettet. Im Moment gilt dort eine Einbahnstraßenregelung und die Seiten der Kaiserstraße sind zum Parken freigegeben, was zu zusätzlichen Parksuchverkehren führt. Dadurch bleibt den vielen Einkaufenden nur wenig Platz auf dem Bürgersteig, der zusätzlich durch die vielen Außenbereiche der Restaurants verkleinert wird. Für die Geschäfte sind schlendernde Kund*innen jedoch essentiell, denn sie kaufen mehr und nehmen auch häufiger die Essensgelegenheiten in Anspruch. Daher ist eine Aufwertung für den Fußverkehr unerlässlich für eine florierende Kaiserstraße.
Die Situation für den Radverkehr ist ebenfalls nicht für die Verkehrswende förderlich. In Richtung der Einbahnstraße ist das Vorankommen aufgrund des Autoverkehrs meist schwierig. In entgegengesetzter Richtung wird der Radverkehr über den Bürgersteig geleitet und Konflikte sind hier ebenfalls vorprogrammiert. Parallele Verbindungen z. B. an der Hamburger Straße sind aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens, des schmalen Radwegs und der unsicheren Kreuzungssituation ebenfalls keine Alternative für Radfahrende. Im Rahmen der Verkehrswende bietet sich eine Aufwertung für Radfahrende in dieser Straße an.
Die Kaiserstraße besitzt außerdem eine sehr besondere künstlerische Gestaltung mit vielen Statuen. Diese sollte bei einer Umgestaltung miteinbezogen werden, um den Charakter der Straße zu erhalten.

Beschluss:
Die Verwaltung beginnt im Jahr 2022 mit der Planung der Kaiserstraße zu einer modernen Wohn- und Einkaufsstraße. Dabei sind besonders die Belange des Fuß- und Radverkehrs zu berücksichtigen. Für die Straße charakteristische künstlerische Elemente sind möglichst zu erhalten. Die Anlieger*innen sind frühzeitig zu beteiligen.


7. ÖPNV-Ticket wahlweise statt Parkticket für Ratsmitglieder
Beschluss:

Die Verwaltung stellt Ratsmitgliedern alternativ zum Parkausweis einen Fahrausweis für den ÖPNV zur Auswahl. Bei dieser Option entfällt die Abrechnung der Fahrtkosten.

 

8. Dezentrale Sammlung für Elektroschrott
Da Elektroschrott nicht mehr der Wertstofftonne beigefügt werden darf, landen Elektrokleingeräte inzwischen meist im Restmüll und werden einer nachhaltigen Wertstoffverwertung entzogen.

Beschluss:

Die EDG wird mit der Entwicklung eines Konzeptes und dessen Umsetzung für die dezentrale wohnortnahe Sammlung von Elektroschrott beauftragt. Dabei soll sich an den positiven Umsetzungserfahrungen in Wuppertal und Augsburg auch im Umgang mit Sammelcontainern für Elektroschrott orientiert werden.
 

9. Dortmunder Kunstverein
Der Dortmunder Kunstverein ist eine Impuls gebende Kraft im Deutschen Kunstdiskurs und ein Zahnrad im internationalen Kunstbetrieb mit einer Strahlkraft weit über die Stadtgrenzen hinaus. Er ist ein Imagegewinn für die Stadt.
Um die Arbeit des Dortmunder Kunstvereins weiterhin angemessen ausüben zu können, ist ein städtischer Zuschuss in Höhe von 60.000 Euro erforderlich. Dieser Zuschuss ermöglicht zum einen die Aufstockung auf zwei Vollzeitstellen (zurzeit 1 1/2) auf einem halbwegs annehmbaren Gehaltsniveau (immer noch weit entfernt vom Tarifgefüge des TVöD für die Qualifikation der Leiterin sowie der Assistenzkraft), zum anderen ist damit die Bildung eines minimalen Puffers für Projektarbeit zu schaffen.

Beschluss:
Der Dortmunder Kunstverein erhält einen Zuschuss in Höhe von 60.000 Euro für die Aufstockung des Personals und für Projektarbeit. Dieser Zuschuss ist zu verstetigen bzw. jährlich den Rahmenbedingungen anzupassen.


10. Zweites Künstlerhaus
In Dortmund fehlt ein möglichst zentral gelegener Ort / Haus zwecks Galeriefunktion für die Dortmunder Künstlerinnen und Künstler. Als Ausstellungsfläche werden mindestens 200 Quadratmeter benötigt (plus zusätzlicher Nebenräume wie einem kleinen Büro und Toiletten). Betreiber sollen die vier großen Dortmunder Künstlerverbände „Dortmunder Gruppe“, „BBK Ruhrgebiet“, „BBK Westfalen“ und der „Westfälische Künstlerbund Dortmund“ sein. Gespräche mit der Stadt wegen eines geeigneten Gebäudes laufen bereits.


Beschluss:

Für Miete und Nebenkosten eines weiteren, möglichst zentral gelegenen, Künstlerhauses werden im Haushalt jährlich 40.000 Euro zur Verfügung gestellt. Darüber hinausgehende Kosten werden von den Betreibern übernommen.

 

11. Fachangestellte für Bäderbetriebe über aktuellen Bedarf ausbilden
Für die zukünftige Unterstützung der schulischen Schwimmausbildung sollen drei Fachangestellte für Bäderbetriebe über den aktuellen Bedarf hinaus ausgebildet werden.


Beschluss:
Im Haushalt werden für die zusätzliche Ausbildung von drei Fachangestellten für Bäderbetriebe ab 2022 fortlaufend entsprechende finanzielle Mittel bereitgestellt.


12. Kostenzuschuss Büromöbel für Mobiles Arbeiten
Nicht jeder häusliche Arbeitsplatz ist für das Mobile Arbeiten geeignet. Insbesondere die Aspekte Ergonomie und Datenschutz müssen beachtet werden. Unternehmen des Stadtkonzerns wie die DOKOM21 lösen diese Problematik durch einen Zuschuss für die Mitarbeiter*innen zur Anschaffung geeigneten Mobiliars.

Beschluss:

Die Verwaltung erarbeitet als Teil der Dienstvereinbarung „Mobiles Arbeiten“ und im Rahmen der Arbeitsstättenverordnung einen Vorschlag, wie und in welcher Höhe auch  Mitarbeiter*innen der Verwaltung auf Wunsch für das Mobile Arbeiten ein Zuschuss für den Erwerb von jeweils maximal einem ergonomischen Schreibtisch, Stuhl sowie im Bedarfsfall einem abschließbaren Aktenschrank gewährt werden kann. Gestartet werden soll mit einem Pilotprojekt in einem Bereich, der aus Sicht der Verwaltung dafür besonders prädestiniert ist.


13. Zusatzvergütung für Tarifbeschäftigte
Dem Rat wurden in der Vergangenheit Vorlagen zur Gewährung von Zusatzvergütungen vor allem bei Leitungskräften vorgelegt. Dabei blieb im Wesentlichen unklar, nach welchen Kriterien diese Zulagen vergeben werden. In Vorbereitung sollen dem Vernehmen nach auch Zulagen für weitere Entgeltgruppen sein. Um problematische Entwicklungen im Zusammenhang mit der Gewährung von Zulagen zu vermeiden, bedarf es objektiver und transparent nachvollziehbarer Kriterien für eine Gewährung von Zulagen.

Beschluss:
Die Verwaltung entwickelt einen transparenten Kriterienkatalog für eine Zusatzvergütung für Tarifbeschäftigte der Stadtverwaltung in allen Entgeltgruppen.


14. Angsträume schneller beseitigen
Im September 2021 wurde der Politik – im Rahmen des Masterplans Kommunale Sicherheit – ein Sachstandsbericht zum Beleuchtungskataster und zu bestehenden Angsträumen im Stadtgebiet vorgestellt.

Das Ergebnis: Auf Basis der aktuell bereits kalkulierten Maßnahmen, hochgerechnet auf 68 „Angstraumprojekte“, sind Finanzmittel von insgesamt etwa 3.300.000 Euro erforderlich, um alle derzeit aufgelisteten „Angstraummaßnahmen“ umzusetzen. (In diesen Zahlen waren Großprojekte von Streckenbeleuchtungen von über 100 m Länge nicht berücksichtigt.) Darüber hinaus haben die Bezirksvertretungen bereits weitere Angsträume gemeldet. Dem Tiefbauamt stehen für diese „Angstraumprojekte“ allerdings keine gesonderten Finanzmittel zur Verfügung, so dass immer auf BV-Mittel zurückgegriffen werden muss.

Beschluss:

Die Beseitigung der „Angsträume“, die aus den Bezirken gemeldet werden, ist stadtweit zu betrachten, zu verarbeiten und zu finanzieren. Aus diesem Grund ist im Jahr 2022 aus dem städtischen Gesamthaushalt die Summe von 300.000 Euro für das „Angstraumprojekt“ zur Verfügung zu stellen - zusätzlich zu den BV-Mitteln. Auf diese Weise sollen noch mehr Angsträume schneller beseitigt werden. Zudem ist für das „Angstraumprojekt“  jährlich ein fester Betrag von mindestens 300.000 Euro in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen.

 

15. Finanzielle Unterstützung der privaten Wildvogelauffang- und Auswilderungsstation von Ewald Ferlemann in Dortmund-Dorstfeld
Ewald Ferlemann betreibt in Dorstfeld seit über 40 Jahren eine private Auffang- und Auswilderungsstation für Wildvögel und ist damit im Ruhrgebiet zu einer der zentralen Anlaufstellen für verletzte Vögel geworden – erst im Oktober wurde er für sein Lebenswerk mit dem deutschen Tierschutzpreis ausgezeichnet.
Allein für artgerechtes Tierfutter entstehen Herrn Ferlemann jeden Monat rund 1.000 Euro an Kosten. Die Bezirksregierung Arnsberg unterstützt diese wichtige Arbeit finanziell, verlangt aber einen Eigenanteil. Diesen Eigenanteil, sowie die darüber hinaus gehenden stetig steigenden Futter- und Tierarztkosten, muss der engagierte Tierschützer über Spenden erwirtschaften, die gerade in der Corona-Zeit spürbar zurückgegangen sind.
Herr Ferlemann besitzt eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Landschaftsbehörde, um eine Auffangstation für streng geschützte Arten zu betreiben. Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht ein oder mehrere Neuzugänge „frei Haus“ geliefert werden. Sei es Polizei oder Feuerwehr mit einem Graureiher nach einem Zugunfall, der Zoll mit beschlagnahmten Tieren oder einer der zahlreichen Tierschutzvereine mit einem Fundtier. Das Einzugsgebiet der Station geht dabei weit über die Dortmunder Stadtgrenzen hinaus und so halten auch hilfsbedürftige Tiere aus den Nachbarstädten wie Hagen oder Unna den aktiven Pensionär auf Trab. Aus diesem Grund werden die Mittel aus dem gesamtstädtischen Haushalt – und nicht in der Bezirksvertretung – beantragt. 

Beschluss:
Für die Jahre 2022 und 2023 werden jeweils 4.000 Euro zur Verfügung gestellt, um den Eigenanteil der Förderung der privaten Wildvogelauffang- und Auswilderungsstation von Ewald Ferlemanndurch die Bezirksregierung Arnsberg zu übernehmen sowie eine weitere Unterstützung für Fütterungs- und Tierarztkosten zu gewährleisten.


16. Katzenschutz
Nach Rücksprache mit dem Vorstand des Dortmunder Katzenschutzverein e.V. sind, bedingt durch die Corona-Pandemie, viele Werbemaßnahmen nicht bei den jeweiligen Empfänger*innen angekommen. So fand beispielsweise in den Tierarztpraxen viel weniger Publikumsverkehr statt und viele Stellen legten aufgrund der Infektionssorge keinerlei Material aus. Um weitere Kreise der Dortmunder Bevölkerung zu erreichen, sollte diese Marketingkampagne unbedingt ausgeweitet bzw. verlängert werden.

Auch ist in den letzten Monaten der Anteil der Katzenbesitzer*innen, die sich aus eigenen finanziellen Mitteln keine Kastration leisten können, kontinuierlich gestiegen, so dass auch hier die Summen zur Unterstützung dieser Menschen in den letzten Monaten signifikant angestiegen sind und eine Umkehr dieses Trends nicht abzusehen ist. Erschwerend kommt hinzu, dass die Stelle der tiermedizinischen Fachkraft während der Elternzeit unbesetzt geblieben ist.

Beschluss:
DieWerbemaßnahmen für die Katzenschutzverordnung und finanziellen Unterstützung der Freigänger-Kastrationen werden ausgeweitet. Für 2022 sollen weitere 20.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Diese sollen jeweils zur Hälfte in Marketingmaßnahmen zur Katzenschutzverordnung und zur anderen Hälfte als Kostenbeteiligung für Freigänger-Kastrationen beim TierSchutzVerein Groß-Dortmund e.V. und beim Dortmunder Katzenschutzverein verwendet werden.


17. Masterplan Ernährung
Das Thema Ernährung taucht in diversen Ausschüssen in unterschiedlichen Vorlagen immer wieder auf - aber immer nur am Rande. Doch eine Ernährungsstrategie für Dortmund – wie es sie zum Beispiel in Köln oder Berlin gibt – fehlt bislang.
Im Sinne einer nachhaltig gesunden Ernährung müssen deshalb kommunale Handlungsoptionen erarbeitet und beschlossen werden. Die Bandbreite ist groß und reicht von der (auch veganen/vegetarischen) Verpflegung in Kitas und Schulen, der Ernährungserziehung und Projektwochen in Schulen über nachhaltige und regionale Landwirtschaft, regionale Arten- und Sortenvielfalt, die Sicherung landwirtschaftlicher Flächen, den klimafreundlichen Vertrieb regionaler Produkte, die Vermeidung von Verpackung, bis hin zum Urban Gardening oder dem Umgang mit Lebensmittelüberschüssen entlang der Produktionskette (vom Feld bis zum Teller).

Beschluss:

Die Verwaltung leitet einen Masterplan-Prozess für das Thema Ernährung in die Wege.


18. Frauenzentrum Huckarde
Das Frauenzentrum Huckarde ist seit Jahrzehnten im Westen und Norden der Stadt tätig. Durch den Verkauf des Hauses, in dem das Frauenzentrum Huckarde zurzeit seine Geschäftsstelle angemietet hat, ist ein Umzug erforderlich. Für die Anmietung neuer Geschäftsräume wird eine finanzielle Förderung durch die Stadt Dortmund erbeten. Vom Frauenzentrum selbst wurde ein Bedarf in Höhe von 87.000 Euro jährlich über einen Zeitraum von fünf Jahren angegeben.

Beschluss:

Die Verwaltung prüft, in welcher Weise und ggf. in welcher Höhe die Stadt Dortmund das Frauenzentrum Huckarde unterstützen kann. Sollte sich im Laufe des Haushaltsjahres 2022 ein konkreter finanzieller Bedarf ergeben, werden die erforderlichen Mittel in Höhe von bis zu 60.000 Euro entsprechend nachgesteuert. Über eine weitere Förderung wird ggf. in den Folgejahren entschieden.


19. Beratung für behinderte Menschen mit Migrationshintergrund
Seit 2017 bietet die Lebenshilfe Beratung für Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung an. In den ersten drei Jahren wurde die Beratungsstelle mit zwei 0,5 Stellen von der Aktion Mensch gefördert. Für die Jahre 2020 und 2021 ermöglichte ein städtischer Zuschuss die Weiterführung der sehr gut angenommenen und inzwischen auch schon etablierten Beratungsstelle. Um dieses Angebot für 2022 zu sichern, wird um eine Fortführung der Förderung durch die Stadt Dortmund gebeten. Die Übernahme eines angemessenen Eigenanteils wird von der Lebenshilfe zugesichert.

Beschluss:

Die Lebenshilfe erhält für ihre Beratung für Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung auch im Jahr 2022 einen städtischen Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro. Zudem soll auch der Bedarf für die beiden Folgejahre in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen werden.  
 

20. Geflüchtete im Ehrenamt
Die Beratungsstelle des Diakonischen Werkes schließt mit ihrem Projekt „WeQ - Geflüchtete im Ehrenamt“ eine Bedarfslücke im Dortmunder Raum. Das Projekt ist regional einzigartig, die Schnittstelle zwischen Behinderung/Erkrankung und Migration ist nicht anderweitig versorgt. Das Beratungsangebot ist kostenlos, eine Finanzierung über Aktion Mensch oder andere Stiftungen ist ausgeschlossen. Entsprechend werden keine Einnahmen erzielt. Eine Nichtweiterführung des Angebots würde sowohl für den angesprochenen Personenkreis als auch für viele Dortmunder Institutionen den Wegfall einer zentralen Anlaufstelle bedeuten.

Beschluss:
Das Projekt „WeQ - Geflüchtete im Ehrenamt“ des Diakonischen Werkes wird im Jahr 2022 von der Stadt Dortmund mit 36.345 Euro  unterstützt. Eine weiterlaufende langfristige Finanzierung darüber hinaus sollte seitens der Stadt Dortmund gewährleistet werden.


21. Schuldnerberatung
In Dortmund leben über 82.000 überschuldete Menschen, die auf diese zeitlich - zurzeit noch auf ein Jahr - befristeten P-Kontenbescheinigungen dringend angewiesen sind. Doch seitens des Jobcenters wird nur ein kleiner Teil der Kosten für diese Kontenbescheinigungen erstattet. Als Beispiel sei hier die Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes genannt, die vom Jobcenter gerade 1000 P-Kontenbescheinigungen erstattet bekommt. Alle weiteren P-Kontenbescheinigungen müssen aus eigenen Mitteln gedeckt werden, so dass dem Andrang der überschuldeten Dortmunder*innen in keiner Weise gerecht werden kann. Gerade die Pandemie hat die Existenznöte weiter erhöht. Daher ist es dringend nötig, die Schuldnerberatungen auf Antrag finanziell so auszustatten, damit Menschen in Not nicht wegen einer fehlenden oder abgelaufenen P-Kontenbescheinigung ihr geringes Einkommen gepfändet bekommen.

Beschluss:
Für die Schuldnerberatungen der Organisationen und Einrichtungen, die P-Kontenbescheinigungen ausstellen, werden insgesamt Mittel in Höhe von 200.000 Euro bereitgestellt.


22. Beratungsstelle DROBS

Die DROBS – die Drogenberatungsstelle Dortmund - setzt aktuell drei Fachkräfte für die Präventionsarbeit in Schulen und Kitas ein, das bedeutet drei Stellen für 83.000 Kinder und Jugendliche in Dortmund. Längst zeigt sich, dass die Drogen- und Suchtberatung sich nicht mehr nur mit substanzgebundenen Stoffen auseinander setzen muss. Vielmehr wird schon seit Längerem auch die Spiel-, Internet- und Kaufsucht in den Blick genommen. Eine aktuelle Studie stellte erst vor kurzem heraus, dass gerade in der Corona Pandemie die Nutzungsdauer von elektronischen Medien bei Kindern und Jugendlichen über die Maßen zugenommen habe. Dies betrifft sowohl das Spielen an den Geräten als auch das Kaufverhalten, beides mit einhergehender Verschuldung, sowie die Nutzung der Social Media mit vermehrtem Aufkommen von Mobbing etc. Außerdem stellte sich dar, dass kinderpornografische Seiten zunehmend auch von Jugendlichen geteilt werden, ohne das Bewusstsein, dabei in strafrechtlich relevante Zonen abzugleiten. Dieses erweiterte Spektrum ist auch von der DROBS zu berücksichtigen und präventiv durch Aufklärung zu bearbeiten. Eine Vollzeitstelle Soziale Arbeit (S12) ist daher als Minimalforderung zusätzlich bereitzustellen.

Beschluss:
Die Drogenberatungsstelle DROBS ist auskömmlich personell auszustatten, mindestens aber um eine Vollzeit berechnete Stelle (Soziale Arbeit) aufzustocken.