Nächtliches Verbot von Rasenmährobotern gefordert
Abends, wenn es dämmerig wird, kommen sie aus ihrn Schlupflöchern: die kleinen Igel auf der Suche nach einem Wurm oder anderen "Leckereien". Leider endet diese Nahrungssuche oft tödlich oder mit schweren Verletzungen. Denn die Rasenmähroboter, die oft bis in die Nacht hinein das Gras mähen, machen auch vor kleinen Igelfüßen keinen Halt. Fraktionsmitglied und Tierschützer Sebastian Everding hat deshalb für DIE LINKE+ einen Antrag für den Rat am 3. Juli formuliert. Die Kurzversion: Der Einsatz von Mährobotern soll nachts verboten werden.
Hier ist der Antrag:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktion Die Linke+ beantragt die Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Erlass einer Allgemeinverfügung zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährrobotern im Bereich der Stadt Dortmund.
1.Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern in Dortmund zum Schutz von Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren
Zu den in Ziffer 2 genannten Zeiten (zeitlicher Geltungsbereich) ist die Inbetriebnahme von
Mährobotern im Bereich der Stadt Dortmund verboten.
2. Zeitlicher Geltungsbereich
Das Inbetriebnahmeverbot von Mährobotern gilt in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages. Die Grundlage dafür liefern Internetseiten wie https://sonnenuntergang-zeit.de
3. Ausnahmen
Von dem in dieser Allgemeinverfügung geregelten Verbot kann auf Antrag befreit werden, wenn nachgewiesen wird, dass im konkreten Einzelfall keine Gefahr für Leib und Leben von Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren durch den Einsatz eines Mähroboters entsteht (beispielsweise bei Rasenflächen auf Dächern).
4. Anordnung der sofortigen Vollziehung
Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 bis 2 wird angeordnet.
5. Inkrafttreten
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft
Begründung:
Der Europäische Igel (Erinaceus europaeus), Tier des Jahres 2024 und Sympathieträger in deutschen Gärten, befindet sich seit dem letzten Jahr auf der internationalen Roten Liste der Weltnaturschutzunion IUCN als "potenziell gefährdet". Der Bestandsrückgang beträgt in einigen Gebieten bis zu 50 Prozent.
Die Tiere, die früher überall zahlreich vertreten waren, wird ein Rückgang unbekannten Ausmaßes attestiert. Aufgrund der nachtaktiven Lebensweise gibt es im Vergleich zu tagaktiven Arten aber wenig konkrete Daten. Jedoch zeigen Langzeitzählungen überfahrener Igel in Bayern, die über einen Zeitraum von fast 40 Jahren stattgefunden haben, dass die Anzahl der Totfunde um ca. 80 % zurückgegangen ist (Reichholf, 2015).
Dies ist jedoch nicht auf die Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen, sondern auf den generellen Rückgang der Bestände zurückzuführen. Beobachtungen von Igelvereinen bundesweit wie auch unserer örtlichen Arbeitsgruppe Igelschutz Dortmund e.V. zeigen, dass auch die hiesigen Bestände rückläufig sind bei einem gleichzeitigen Anstieg schwerer und schwerster Verletzungen die eindeutig auf Mähroboter zurückzuführen sind. Die Wildtierwissenschaftlerin Frau Dr. Anne Berger vom Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin hat dieses Thema wissenschaftlich untersucht und spricht sich ganz klar für ein nächtliches Fahrverbot für Mähroboter aus. Ihre Forschungsarbeiten können in der Sonderausgabe der Fachzeitschrift „Animals“ unter dem Titel „Hedgehog Conservation Research“ eingesehen werden.
Um einem weiteren Rückgang entgegenzuwirken, sind auch in unserer Stadt weitreichende Schutzmaßnahmen erforderlich. Doch gerade in den Gärten werden immer mehr Mähroboter eingesetzt, die eine große Gefahrenquelle für zahlreiche kleine Wirbeltiere, insbesondere für Igel darstellen. Jene können gravierende Schnittverletzungen bei Igeln verursachen, die größtenteils zum Tode führen. Die verletzten Tiere haben meist sehr lange und erhebliche Leidenszeiten. Nur die wenigsten Tiere können dabei aufgefunden und in der Folge von ehrenamtlichen Tierschützer*innen und Tierärzt*innen medizinisch versorgt werden.
Da Mähroboter autonom agieren und dabei sehr geräuscharm sind, werden sie häufig auch in der Nacht in Betrieb genommen. Dies stellt eine enorme Gefahr für Igel dar, da die nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Tiere nachts nach Nahrung suchen und bei Kontakt mit dem Mähroboter nicht flüchten, sondern sich zum Schutz zusammenrollen. Hierbei kann es passieren, dass sie von dem Mähroboter überrollt und verletzt oder getötet werden. Es ist belegt, dass es sich bei solchen Verletzungen nicht um seltene Unglücksfälle handelt. Technische Lösungen, die zum Schutz der Igel an den automatisierten Geräten angebracht oder in jene integriert werden, sind aktuell noch nicht ausgereift bzw. befinden sich sogenannte Igel-Dummys erst in der Erprobungsphase bei einigen Herstellern.
Das Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern liefert daher einen wichtigen und effektiven Beitrag zum Artenschutz, da es eine weitere Gefahrenquelle sowohl für Igel als auch für andere betroffene Wirbeltiere, wie beispielsweise Erdkröten und andere Amphibien minimiert wie auch die Arbeitsgemeinschaft Amphibien- und Reptilienschutz in Dortmund e.V. (AGARD) bestätigt, da diese Tiere fast ausschließlich nachtaktiv sind und deswegen besonders gefährdet. Hinzu kommt, dass Amphibien und Reptilien aufgrund ihrer Größe besonders leicht zu überfahren sind, gerade bei Jungtieren. Auch die Dortmunder Tierschutzorganisation Arche 90 e.V. berichtet von immer mehr tödlichen Verletzungen und kontinuierlich steigenden Tierarztkosten durch von Mährobotern verursachte schwerste Schnittverletzungen. Ebenfalls unterstützt wird ein Nachtfahrverbot vom Dortmunder Katzenschutzverein e.V.
Besitzer*innen bzw. Betreiber*innen eines Mähroboters haben dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inbetriebnahme keine Gefahr für Igel und andere Tiere entsteht. Verletzen oder töten Mähroboter Igel, handelt es sich um einen Verstoß gegen das Verletzungs- und Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Entsprechend den Hauptaktivitätszeiten des Igels, die sich auf die Dämmerungs- und Nachzeiten erstrecken, gilt das Betriebsverbot für Mähroboter in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages. Das Verbot der Inbetriebnahme bezieht sich lediglich auf die Nachtzeiten und stellt damit keine unverhältnismäßige Einschränkung für die Nutzung von Mährobotern dar. Somit handelt es sich bei dem Verbot um eine zumutbare Einschränkung und ist als Schutzmaßnahme für Igel angemessen und verhältnismäßig. Die Städte Köln, Düsseldorf, Krefeld, Meerbusch und der Kreis Mettmann haben eine ähnlich lautende Allgemeinverfügung bereits erfolgreich eingeführt.
Dem Antrag beigefügt ist exemplarisches Bildmaterial von stark verletzten Igeln, deren Verletzungen einwandfrei Mährobotern zugeordnet werden können. Keines der Tiere überlebte.