Neue Grundsteuer darf nicht zu Mehrbelastung führen
Ab 2025 gibt es bundesweit eine neue gesetzliche Regelung für die Berechnung der Grundsteuer B – einer Steuer, die sowohl Hausbesitzer als auch Mieter zahlen müssen. Schon jetzt steht für Utz Kowalewski, Vorsitzender der Dortmunder Ratsfraktion DIE LINKE+, fest: „Es darf keine weitere Belastung der Mieten und Wohnkosten in Dortmund geben.“
Die Stadt Dortmund hat es tatsächlich selbst in der Hand. Denn über die Höhe dieser Steuer entscheidet der jeweilige Rat, indem er – im Rahmen der neuen Gesetzgebung – einen eigenen Hebesatz verabschiedet. Dieser liegt im Moment in Dortmund bei 610 Prozent - und damit im Mittelfeld. Unna liegt bei 843 Prozent, Düsseldorf wiederum hat aktuell einen Wert von 440 Prozent.
Utz Kowalewski hat sich nun gegenüber der Presse wie folgt geäußert:
„Wir erwarten, dass bei dem Thema zwei Zielsetzungen eingehalten werden:
1) Es darf keine weitere Belastung der Mieten und Wohnkosten in Dortmund geben. Dortmund hat mit die niedrigsten Pro-Kopf Einkommen in NRW - die Menschen stehen jetzt häufig schon mit dem Rücken zur Wand, was die Wohnkosten angeht. Die Mieten steigen wesentlich stärker als die Einkommen und die sonstigen Verbraucherpreise. Da darf die Grundsteueränderung keine zusätzliche Belastung erzeugen. Grundsteuer wird ja gemeinhin auf die Mieten umgelegt.
2) Es dürfen keine weiteren Löcher in den Stadthaushalt gerissen werden, die dann zu Kürzungen etwa beim städtischen Personal oder bei der Daseinsfürsorge für die Dortmunderinnen und Dortmunder führen könnten.
Entsprechende Verwaltungsvorschläge werden wir auf diese beiden Ziele hin eingehend prüfen. Das Land gibt die Möglichkeit, eine differenzierte Grundsteuer B nach Wohnimmobilien und sonstigen Immobilien zu gestalten - diese Möglichkeit ist durchaus zu erwägen. Zum Doppelhaushalt 2025/26 wird die Verwaltung die entsprechenden Hebesatzvorschläge auf den Tisch legen müssen - die Einbringung des Haushaltes geschieht nach der Sommerpause.“
Foto: Wohnen am Phoenix-See. (pixabay)