Sind die Beihilfen für den Flughafen rechtmäßig?

Unsere Anfrage an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 17.06.2021: 

Tagesordnungspunkt: Rechtmäßigkeit der Beihilfen zum Flughafen

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

am 19. Mai urteilte der Europäische Gerichtshof über eine Klage der Lufthansa AG gegen
die Europäische Kommission wegen der Genehmigung von Verlustübernahmen des defizitären
Flughafens Frankfurt Hahn durch das Land Rheinland-Pfalz. Die Verlustübernahmen
wurden als unzulässige Beihilfe für rechtswidrig erklärt.
Aufgrund der Analogie zur Situation am ebenfalls höchst defizitären Flughafen Dortmund
ergeben sich für uns die nachstehenden Fragen:

1. Wie beurteilt das Rechtsamt der Stadt Dortmund die beihilferechtliche Situation am
Flughafen Dortmund angesichts des aktuellen Grundsatzurteils des Europäischen
Gerichtshofes?

2. Welche Schritte am Flughafen Dortmund wären notwendig, um einen Zusammenbruch
der derzeitigen Rechtskonstruktion (Verlustübernahmevertrag mit DSW, Genehmigung
der Verlustübernahme unter Auflagen durch die Europäische Kommission)
infolge einer möglichen sich auf das neue Urteil stützenden Klage zu vermeiden?

3. Ist aus Sicht der Abteilung für Kommunalwirtschaft im Amt des Oberbürgermeisters
die Einfügung eines beihilferechtlichen Risikos in die Risikocharts der Flughafen
GmbH und ggf. auch der DSW AG empfehlenswert?

Mit freundlichen Grüßen
gez. Utz Kowalewski, MdR
f.d.R. Nancy Ann Ritschl, stellv. Geschäftsführerin