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Endlich! Housing First beschlossen

Endlich! Die Freude bei der Fraktion DIE LINKE+ war groß am Donnerstag (20. Mai). Der Rat hat - endlich! - das Projekt "Housing First" genehmigt - ein Projekt, das schon im Wahlkampf eine Forderung der Linken war, und das im Februar dieses Jahres in einem gemeinsamen Antrag mit Grünen und CDU mündete. Mit "Housing First" soll obdachlosen Menschen in Dortmund ein dauerhaftes Wohnungsangebot unterbreitet werden  - bei gleichzeitiger Betreuung der neuen Mieter.  

Fatma Karacakurtoglu, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE+ freute sich nicht nur über das Abstimmungsergebnis im Rat (breite Zustimmung aller demokratischen Fraktionen bei Ablehnung der AfD), sondern vor allem für die künftigen Nutznießer. Sie  verwies auf EU-Zahlen, wonach in anderen Ländern bis zu 90 Prozent der betreuten Personen langfristig ihre Wohnungen behalten haben. "Housing Frist stellt also für die Betroffenen eine Chance dar, wieder in den strukturierten Alltag zurückzukehren", sagte Fatma Karacakurtoglu. 

Viele Menschen würden denken, Obdachlosigkeit gehe sie nichts an und betreffe sie auch nicht, sagte die linke Politikerin. Das sei ein Irrtum. Zum Beispiel körperliche Erkrankungen, Suchtproblematiken, Lese-Schreib-Schwächen oder psychische Belastungen könnten zur Obdachlosigkeit führen. Doch Wohnen sei ein Grundrecht - und "Housing First" würde genau diesem Ansatz folgen und Menschen nicht nur eine Wohnung, sondern auch die notwendigen Hilfe anbieten, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Das ist der beschlossene Antrag:

Und so lautet der Antrag von LINKE+, CDU und Grünen, der nach vielem Ringen der Politik und unter Beteiligung der Wohlfahrtsverbände nun endgültig ausgehandelt und auch beschlossen wurde - nach anfänglichem Zögern und Zaudern am Ende auch von der SPD, sowie auch von FDP und PARTEI.

1. Der Rat stellt fest, dass viele Menschen, die von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit
bedroht oder betroffen sind, mit dem Dortmunder Hilfesystem unterstützt werden
und ihnen geholfen werden kann.
2. Der Rat stellt fest, dass mit dem aktuellen Hilfesystem einige obdachlose
Menschen nicht nachhaltig erreicht werden können.
3. Der Rat beschließt, das Dortmunder System der Wohnungslosenhilfe um den
Ansatz Housing First zu ergänzen.

4. Die Verwaltung wird aufgefordert,
- ein Umsetzungskonzept des Ansatzes Housing First zu entwickeln, das auf
bereits bestehende und bewährte Konzepte („Endlich ein Zuhause“, Pension
plus“, etc.) abgestimmt ist und diese sinnvoll ergänzt.
-  Wohnungen für die dauerhaft für die Nutzung von Housing First
umzuwidmen mithilfe folgender Schritte:
a) Prüfen, welche Wohnungen des Wohnraumvorhalteprogramms bzw.
Wohnungen im Besitz der Stadt Dortmund bereits jetzt für Housing
First geeignet sind
b) Bei den Vermieter*innen der durch die Stadt angemieteten
Wohnungen sich aktiv dafür einzusetzen, eine Nutzung der Wohnung
im Rahmen von Housing First zu ermöglichen (also eine direkte
Vermietung an die von Wohnungslosigkeit Betroffenen nach
Vermittlung durch Träger oder Stadt)
c) In Kooperation mit Trägern, die sich an Housing First beteiligen
möchten, die Suche aufnehmen nach Wohnungen, die für Housing
First genutzt werden können, indem sie entweder durch die Stadt
erworben werden oder die Vermieter*innen bereit sind, diese auch an
Betroffene zu vermieten.
- insgesamt damit 20 Wohnungen für Housing First für einen Modellversuch zur
Verfügung zu stellen. Weitere Wohnungen sind möglich.
- eine ausgewogene Verteilung entsprechender Wohnungen über das gesamte
Stadtgebiet zu gewährleisten.

5. Die DOGEWO21 wird aufgefordert, Wohnraum für den Ansatz Housing First
vorzusehen und dafür auf dem Nachweis eines negativen Schufa-Eintrages zu
verzichten.
6. Die Verwaltung wird aufgefordert, die soziale Betreuung im Rahmen von Housing
First über einen lokalen Träger sicherzustellen. Das eingesetzte Personal soll
dabei mit dem Ansatz Housing First vertraut sein.
7. Zur Vergabe der Wohnungen im Rahmen des Ansatzes Housing First soll mithilfe
der Träger ein Kriterienkatalog erarbeitet werden, nach dem die zur Verfügung
stehenden Wohnungen vergeben und an Menschen durch die Träger vermittelt
werden.
8. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) will Kommunen bei der
Anwendung des Ansatzes Housing First unterstützen. Auch das Ministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Konzept
Housing First bis November 2020 finanziell gefördert. Eine Kooperation und enge
Abstimmung zwischen der Stadt Dortmund, dem LWL sowie dem Ministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales ist vor diesem Hintergrund anzustreben.
9. Sofern im Rahmen des Projekts weitere Kosten für Leistungen entstehen, die nach
SGBII bzw. SGB XII nicht übernahmefähig sind, ist dem Fachausschuss darüber
Bericht unter Angabe der finanziellen Auswirkungen zu erstatten. Die Verwaltung
ist in diesem Falle beauftragt, für entstehende Mehrkosen eine Akquise von
Fördermitteln zu prüfen.