3. Tag für kostenlose Grünschnitt-Abgabe soll Dortmunder Wälder schützen

In Dortmund wird es künftig einen dritten Tag im Jahr (bislang zwei Tage) zur kostenlosen Abgabe von Grünschnitt bei den Recyclinghöfen geben. Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nahm am Mittwoch einen Antrag der Fraktion DIE LINKE+ zur Verankerung dieses dritten Termins im Abfallwirtschaftskonzept an. „Das ist ein guter Tag für die Umwelt. Und das ist natürlich auch ein guter Tag für Menschen mit einem Garten“, sagte Utz Kowalewski, Vorsitzender und umweltpolitischer Sprecher der Fraktion Die LINKE+. CDU und Grüne hatten dem linken Antrag zugestimmt. SPD und AfD waren dagegen.

Hintergrund des Antrages war es, dass gerade in den Sommermonaten vermehrt Grünschnitt in den Wäldern und Feldern illegal abgelegt wird, weil sich manche Hobbygärtner*innen die Abgabegebühren bei der EDG sparen wollen. Utz Kowalewski: „Damit tun sie dem Wald aber nichts Gutes - die Böden werden verdichtet und durch Fäulnis die Fauna geschädigt, und darüber hinaus werden noch Neophyten in den Wald eingebracht, die ein echtes ökologisches Problem darstellen.“ Damit nicht genug: Die illegale Grünschnitt-Entsorgung kostet auch Geld. Denn das Dortmunder Entsorgungsunternehmen EDG muss den Müll abholen, nachdem die Förster diesen mühevoll wieder aus dem Wald entfernt haben.

„Dank der neuen Regelung haben wir die Hoffnung, dass nun mehr Gartenabfälle bei der EDG entsorgt werden und weniger die Natur belasten. Das betrifft nicht nur den Rasenschnitt. Auch Heckenschnitte im Sommer sind durchaus notwendig, alleine schon aus Gründen der Verkehrssicherung. Nur auf den Stock setzen darf man Hecken zwischen März und November aus Gründen des Vogelschutzes natürlich nicht“, so Kowalewski.

Der jetzt erfolgreiche Antrag war bereits im letzten Sitzungsdurchlauf gestellt worden, aber von der Mehrheit des Ausschusses erst einmal zur Prüfung weitergeleitet worden. Das Ergebnis dieser Prüfung durch EDG wurde nun am Mittwoch vorgestellt und fiel vordergründig negativ aus. Die Stellungnahme enthielt allerdings keine neuen Aspekte und unterstellte den Bürger*innen, sich künftig nicht rechtskonform zu verhalten, falls der Antrag angenommen würde.

„Diese Einschätzung der EDG wurde von der Mehrheit des Ausschusses glücklicherweise nicht geteilt“, freut sich Utz Kowalewski. Am Ende wurde der Antrag von DIE LINKE+ auch von Grünen und der CDU unterstützt. In Dortmund wird es also künftig drei Termine für die kostenlose Abgabe von Grünschnitt geben.

 

So lautete der Antrag der Fraktion DIE LINKE+ im Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) – Drucksache: 25508-22-E2

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

 

die Fraktion DIE LINKE+ stellt den nachstehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung.

Beschlussvorschlag

Für den nächsten Abfallwirtschaftsplan der Stadt Dortmund ist die folgende Änderung zu berücksichtigen:

Für die kostenfreie Abgabe von Grünschnitt an den Betriebshöfen der EDG wird ein dritter Tag in den Sommermonaten eingeführt.

Begründung

Derzeit gibt es nur im zeitigen Frühjahr und im November die Möglichkeit Grünschnitt kostenfrei bei der EDG zu entsorgen. In der Mitte der Vegetationsperiode ist aber alleine schon zur Verkehrssicherung vielfach mindestens ein Heckenschnitt notwendig. Ohne günstige Entsorgungsmöglichkeit steigt die Missbrauchsgefahr. Wie bereits früher im AKUSW festgestellt (DS-Nr. 21763-21-E1) landen vielfach Heckenschnitt und anderen Gartenabfälle in den Wäldern oder in den Sammelbehältern der Friedhöfe und müssen dort aufwändig entsorgt werden. Ein weiterer Tag an den Betriebshöfen bietet hier die Möglichkeit und einen zusätzlichen Anreiz sich korrekt zu verhalten.

 

Und so lautete das Prüfergebnis der EDG, das dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) am 19.10.2022 vorgestellt wurde – Drucksache Nr. 25508-22-E3

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

in seiner Sitzung vom 07.09.2022 hat der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlossen, den Antrag der Fraktion DIE LINKE+ zur kostenlosen Entgegennahme von Grünschnitt durch die EDG als Prüfauftrag der Verwaltung zu werten. Zur nächsten Sitzung des Ausschusses soll hierzu eine schriftliche Einschätzung der EDG vorgelegt werden.

Mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE+ soll die Einführung eines weiteren Termins in den Sommermonaten für die kostenfreie Abgabe von Grünschnitt an den Recyclinghöfen der EDG beschlossen werden.

Aktuell haben Bürger*innen der Stadt Dortmund im Frühjahr und Herbst eines jeden Jahres die Möglichkeit, ihren Grünschnitt gebührenfrei am Wertstoffzentrum Pottgießerstraße, Pottgießerstraße 20, 44147 Dortmund abzugeben.

Zum Schutz von wild lebenden Tieren (insbesondere von Vögeln und Kleintieren) wird in § 39 Abs. 5 Satz 1 Ziffer 2 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) bundeseinheitlich festgelegt, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden dürfen. Es ist demnach verboten, Hecken und Sträucher in diesem Zeitraum ganz abzusägen oder massiv einzukürzen. Zulässig sind der Vorschrift zur Folge lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Das Angebot der EDG im Frühjahr und Herbst gebührenfrei Grünschnitt entgegenzunehmen, orientiert sich bewusst an der vorgenannten Vorschrift. Es ist davon auszugehen, dass im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September aufgrund der gesetzlichen Einschränkungen deutlich weniger Grünschnitt anfällt als außerhalb dieses Zeitraumes. Die hier anfallenden Grünschnittmengen können über den eigenen Komposter sowie den alternativ satzungsrechtlich vorgeschriebenen Biobehälter entsorgt werden.

Mit einem zusätzlichen Termin zur gebührenfreien Annahme von Grünschnittabfällen in den Sommermonaten würde ein Anreiz geschaffen, in den Sommermonaten größere Grünschnittmaßnahmen durchzuführen und somit gegen die Vorschriften des BNatSchG zu verstoßen. Ein entsprechender Verstoß stellt ebenso wie die unerlaubte Ablagerung von Gartenabfällen, welche durch den Vorschlag der Fraktion DIE LINKE+ verhindert werden soll, eine Ordnungswidrigkeit und somit einen Bußgeldtatbestand dar.

Aus den vorgenannten Gründen sollte aus Sicht der Verwaltung und nach Abstimmung mit der EDG der Vorschlag der Fraktion DIE LINKE+, einen zusätzlichen Termin zur gebührenfreien Annahme von Grünschnittabfällen in den Sommermonaten einzuführen, nicht umgesetzt werden.