Flughafen: Freude über erfolgreiche Klage vor dem OVG Münster

„Das ist ein guter Tag für Dortmund und für Unna.“ Mit großer Freude reagierte am Mittwoch (26.1.) Utz Kowalewski, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE+, auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster. Denn die Richter urteilten, dass die aktuellen Betriebszeiten am Dortmunder Flughafen rechtswidrig sind. Oder anders ausgedrückt: Starts und Landungen nach 22 Uhr sind in Dortmund künftig nicht mehr möglich. Die Bezirksregierung Münster muss ihre erteilte Nachtfluggenehmigung für den Dortmunder Flughafen – wieder einmal - nachbessern.

Die Nachtfluggenehmigung für den Dortmunder Flughafen ist rechtswidrig

Fünf Anwohner und die Stadt Unna hatten gegen diese Form der nächtlichen Ruhestörung geklagt. Die Fraktion DIE LINKE+ hatte einen der Dortmunder Kläger mit einem Gutachten des Flughafenexperten Dieter Faulenbach da Costa (ftc airport consulting) sowie mit einer Fach-Anwältin unterstützt. Und das nicht nur in der aktuellen Verhandlung, die gestern ihr Ende fand. Der Kampf gegen die Betriebszeitenerweiterung des Flughafens in den Nachtbereich hinein zieht sich seit Jahren hin. Schon 2015 hatte das OVG die Betriebszeitengenehmigung der Bezirksregierung Münster für den Flughafen Dortmund für rechtswidrig erklärt. In einem sogenannten ergänzenden Verfahren wurde jedoch erneut die zeitliche Schwelle zum Nachtflug überschritten, was Anlass für die erneuten Klagen war.

„Wir sind sehr froh über dieses Urteil. Damit wird endlich die Nachtruhe der Anwohner geschützt. Wer schon mal in Aplerbeck ein startendes oder landendes Flugzeug erlebt hat, weiß wovon ich rede. Doch unserer Fraktion ging es auch darum, endlich einen Schlusspunkt zu setzen und dem Versuch einer schleichenden Erweiterung der Nachtflüge entgegenzuwirken. Die Schwelle zum dauerhaften Nachtflug kann nun nicht mehr aufgestoßen werden. Das ist uns mit Hilfe unserer Leipziger Fach-Anwältin Franziska Heß gelungen“, so Utz Kowalewski.

Rechtsanwältin Franziska Heß: „Ich bin mit der Entscheidung sehr zufrieden. Nach einer sehr intensiven mündlichen Verhandlung am gestrigen Tage ist das Gericht unserem Klagevortrag in wichtigen Teilen gefolgt. Das Gericht hat in der mündlichen Urteilsbegründung am heutigen Tage ausgeführt, dass der Bezirksregierung Münster erneut Abwägungsfehler unterlaufen sind. So wurden die unter der Zumutbarkeitsgrenze liegenden Lärmbelastungen nicht ausreichend ermittelt und abgewogen und die im Bescheid angenommene Geringfügigkeitsschwelle 45 dB(A) nicht hinreichend begründet. Auch hat die Bezirksregierung nach der Begründung des Gerichts die Vorbelastung für die Bereiche mit weniger als 45 dB(A) nicht ermittelt und abgewogen und es fehlen Maximalpegelermittlungen sowie die Bewertung solcher Pegel. Konsequenz ist nun, dass der planmäßige Nachtflugverkehr nun zunächst eingestellt und die Genehmigung in einem ergänzenden Verfahren nachgebessert werden muss.“