Fragen zur Baumfällaktion an der B1

Im  Zuge der ungeheuerlichen Baumfäll-Aktion an der B1 hat der umweltpolitische Sprecher der  Fraktion DIE LINKE+, Utz Kowalewski, für die Sitzung des Umweltausschusses am 8. Juni 2022 folgende Fragen vorbereitet:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

zu den Baumfällungen an der B1/Buddenacker bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der nachstehenden Fragen:

1) Welche Verabredungen oder Regularien bestehen im Verhältnis zwischen der Stadt Dortmund und Straßen NRW in Bezug auf Baumfällungen auf Dortmunder Stadtgebiet? Gibt es Nebenabreden auch für Grundstücke, die sich nicht im Besitz von Straßen NRW befinden?

2) Welche Regelungslücken zwischen Straßen NRW und der Stadt Dortmund sind erkannt worden? Wie sollen diese behoben werden? Das eine Landesbehörde private Grundstücksinhaber quasi dazu auffordert sich wie im vorliegenden Falle ordnungswidrig zu verhalten erscheint befremdlich und sollte damit Gegenstand von Erörterungen sein.

3) Wie hoch ist das Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit angesetzt?

4) Wann wurde das frühere städtische Grundstück an die jetzigen Besitzer veräußert? Gab es dazu einen Ratsbeschluss?

5) Welche Festlegungen zur Nutzung des Grundstücks wurden im damaligen Kaufvertrag festgelegt? Welcher Bodenrichtwert wurde vor dem Hintergrund der beabsichtigen Nutzung für den Kaufpreis zugrunde gelegt?

6) Ist es richtig, dass beabsichtigt ist aus Teilen der bisherigen „Fläche für Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege und der Entwicklung von Natur und Landschaft“ (Ausgleichsfläche) durch ein ergänzendes B-Planverfahren Bauland zu machen? Welcher Bodenrichtwert würde für eine solche Fläche im Falle eines Verkaufes zugrunde gelegt (Wertsteigerung)?

7) Sind im damaligen Kaufvertrag und den Nebenabreden rückwirkende Kaufpreisanpassungen für den Fall einer veränderten Nutzung vereinbart worden? Gibt es ein Rückkaufsrecht zum ursprünglichen Bodenrichtwert, wenn die im ursprünglichen Kaufvertrag festgelegten Nutzungen nicht mehr erfüllt werden?

8) Wie hoch wäre bei einer Umwidmung des Gelände durch einen B-Plan der Reingewinn für den Investor durch die offenbar vorliegende langfristige Bodenspekulation, angesichts der unterschiedlichen Werthaltigkeit von Bauland und Ausgleichsfläche?