Immer noch kein Geld für Wildvogelauffangstation

PresseTierschutz

Zahlreiche Fragen hat die Fraktion DIE LINKE+ (inklusive Tierschutzpartei) zur Wildvogelauffangstation in Dorstfeld an die Stadtverwaltung (Veterinäramt) gestellt. Jetzt sind die Antworten des zuständigen Dezernenten Norbert Dahmen eingetroffen.

Darum geht es:

Ewald Ferlemann betreibt in der Zollverein Straße 11 in Dortmund-Dorstfeld seit über 40
Jahren eine private Auffangstation für verletzte Wildvögel und widmet dieser den Großteil
seiner Zeit. Im Jahr 2021 wurde er für sein Lebenswerk mit dem Tierschutzpreis des
deutschen Tierschutzbundes ausgezeichnet. Herr Ferlemann erhält verletzte Wildvögel von über 70 verschiedenen Arten von privaten
Finder*innen, jedoch auch von der Autobahnpolizei, Tierheim, Feuerwehr und Polizei,
aber auch durch Dortmunder Vereine wie etwa Arche 90 e.V.

Zwischen 250 und 300 Vögel werden pro Jahr abgegeben, dabei handelt es sich oft um Küken und Jungtiere.
Die Tiere befinden sich in der Regel nur kurzzeitig in der Obhut der Station und werden
nach Genesung wieder ausgewildert. Durch offizielle Stellen wurde dem Betreiber stets
über alle Jahrzehnte die erforderliche Sach- und Fachkenntnis bescheinigt.

Im Januar 2022 mussten nach einem Vogelgrippe-Befund bei einigen der Vögel, die sich zu diesem
Zeitpunkt in der Station befanden, in der Folge der komplette Tierbestand von über 100
Vögeln getötet werden.

Seit Ende Mai 2022 befindet sich die Wildvogelstation wieder in einem eingeschränkten
Betrieb. Zu diesem Zeitpunkt durch das Veterinäramt kommunizierte Hygieneauflagen
wurden durch Herrn Ferlemann umgesetzt, es erfolgen jedoch kontinuierlich weitere
Auflagen.

Für die Jahre 2022 und 2023 wurden im Rahmen der Haushaltsanträge zweckgebundene
Gelder (Übernahme des Eigenanteils des Ewald Ferlemanns in Bezug auf die von der
Bezirksregierung Arnsberg gewährten Fördermittel; Zuschuss zu Fütterungs- und
Tierarztkosten) von jeweils 4.000 Euro beschlossen. Die Auszahlung dieser Mittel wurde laut Aussage der Verwaltung vom 03.11.2022 bis zur
endgültigen Klärung der notwendigen Genehmigungstatbestände für das Betreiben der
privaten Wildvogelauffang- und Auswilderungsstation und somit der Wiederaufnahme des
Betriebs dieser Station zurückgestellt.

Aktuelle Fragen der Fraktion DIE LINKE+: 

Welche Auflagen werden durch die private Wildvogel-Station von Herrn Ferlemann
aktuell noch nicht erfüllt?

Antwort:

Das verwaltungsrechtliche Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, so dass keine Angaben
erfolgen können.


Vor welchem Hintergrund werden für verletzte und somit nicht-flugfähige Vögel
Volierengrößen für z.B. Möwen nach dem Vorbild von Gesetzen aus Österreich und
der Schweiz gefordert, welche sich an der dauerhaften Haltung von gesunden,
flugfähigen Tieren orientieren, wenn es hierfür keine deutschen Vorgaben gibt?

Antwort:

Offensichtlich handelt es sich hier um eine Fehlinformation. Es wurden keine Volierengrößen
für verletzte, nicht flugfähige Vögel gefordert.
Zur Information: Werden Vogel - bzw. Geflügelarten gehalten, für die es in Deutschland keine
rechtlich bindenden Haltungsvorschriften gibt, kann auf verbindlich festgeschriebene
Tierschutzrechtsnormen von Ländern zurückgegriffen werden, die dem Tierschutz eine
vergleichbare Stellung in ihrer Rechtsordnung eingeräumt haben. Die Schweiz und Österreich
als Nachbarländer Deutschlands haben dementsprechende Vorgaben, die zur Auslegung der
Anforderungen des § 2 Tierschutzgesetz bezüglich der Haltung von exotischen Geflügel- und
Vogelarten sowie bezüglich der Unterbringung von Wildvögeln herangezogen werden
können.


Befürwortet das Veterinäramt den Weiterbetrieb der Wildvogelstation in Dorstfeld
und falls ja, in wie weit kann das Veterinäramt in Zukunft konstruktiv am
Weiterbetrieb und der Unterstützung der Wildvogelstation mitwirken?

Antwort: 

Das Veterinäramt unterstützt seit Ausbruch der Vogelgrippe die Wildvogelstation konstruktiv
darin, die dortige Vogel- und Geflügelhaltung so zu gestalten, dass tierschutzrechtliche und
tierseuchenrechtliche Vorgaben erfüllt werden. Insbesondere soll dabei die Gefahr eines
erneuten Ausbruchs der Vogelgrippe minimiert beziehungsweise im Fall des Ausbruchs
verhindert werden, dass wieder alle Vögel in der Haltung getötet werden müssen.


Falls nein, welche alternativen Möglichkeiten der fachgerechten Versorgung,
Betreuung und anschließenden Auswilderung von Wildvögeln bestehen in
Dortmund, falls es zu einer Schließung der Station in Dorstfeld kommen sollte?

Antwort: 

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hält eine Liste mit
Auffangstationen für Greifvögel und Eulen sowie eine Liste mit Auffangstationen für
Kleinvögel vor. Eulen und Greifvögel, deren Pflege und (Wieder-)Auswilderung ein hohes
Maß an Fachwissen erfordern, können in Dortmund bei der Auffangstation des
Naturschutzbunds (NABU, Stadtverband Dortmund e.V.) untergebracht werden.