Große Sorge um gequälte Füchse

"Das geht gar nicht." Einen groben Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wittern die Tierschützer in der Fraktion DIE LINKE+. Grund: Ein Hundeclub im Dortmunder Westen betreibt eine so genannte Schliefenanlage. Das sind unterirdische Gänge, in denen Hunde für die Jagd abgerichtet werden. Als Lockmittel dient ein lebendiger Fuchs (oder möglicherweise sogar mehrere Füchse). Die Wildtiere leben in Gefangenschaft hinter einem Gitter, durch das sie vor den Hunden geschützt sind. Und sie leben in Todesangst, befürchten die Tierschützer, die einen Verstoß gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes anführen. Denn das Tierschutzgesetz erlaubt es - zumindest in der Theorie - nicht, Tieren anhaltende, wiederholende oder erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Jedoch: Schliefenanlagen sind nicht verboten. 

Die Presse hat das Thema mittlerweile aufgegriffen. Und es gibt mittlerweile sogar Angebote von Fuchs-Schützern, sich um diese Dortmunder Füchse zu kümmern. Wenn es denn mehrere Füchse sind. Denn die genaue Anzahl ist nicht bekannt. Die Fraktion DIE LINKE+ hat deshalb im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden einen langen Fragenkatalog vorgelegt. Der umfasst  die Frage nach der Anzahl der gequälten Füchse ebenso wie Haltungsbedingungen und auch eine Einschätzung des Veterinäramtes. 

Antworten gibt es bislang nicht. "Es wird höchste Eisenbahn, dass wir in Dortmund endlich den beschlossenen Tierschutzbeauftragten bekommen", sagt Ratsmitglied Michael Badura (Tierschutzpartei). "Auf ihn oder sie warten in Dortmund mehr als genügend Aufgaben." 

Hier sind die Fragen zur Schliefenanlage:

Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen
und Beschwerden, 15.02.2022

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Fraktion DIE LINKE+ bittet aufgrund der aktuellen Presseberichterstattung um Beantwortung
nachstehender Fragen.

1. Ist dem Veterinäramt die Existenz der sogenannten Schliefenanlage und der damit verbundenen
Haltung von Füchsen auf dem Vereinsgelände des Deutschen Teckelklubs
Gruppe Dortmund 1 e.V. in Dortmund-Westfilde bekannt?
2. Wie viele Füchse werden auf dem Vereinsgelände gehalten?
3. Welche Personen sind für die Betreuung der Tiere verantwortlich und wie erfolgt der
Nachweis der Sachkunde dieser Personen?
4. Wann fand die letzte Kontrolle der Haltungsbedingungen statt und in welchen Abständen
wird die Haltung von Wildtieren durch den Verein kontrolliert?
5. Wie beurteilt das Veterinäramt den Einsatz von lebenden Füchsen in solchen Anlagen
im Hinblick auf § 17 Nr. 2b des Tierschutzgesetzes, laut dem Tieren keine länger anhaltenden
oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden zugefügt werden
dürfen?

Begründung:
Dortmunder Medien berichteten über eine Strafanzeige der Tierrechtsorganisation PETA
gegen den Teckelklub Gruppe Dortmund 1 e.V. Auf dem Vereinsgelände in Dortmund-
Westerfilde sollen Füchse in einer sogenannten Schliefenanlage für die Jagdhundausbildung
genutzt werden. Der Verein bestätigt das Vorhandensein, verweist aber auf deren
Legalität. Schliefenanlagen bestehen aus einem künstlichen Tunnelsystem, das einen
Fuchsbau nachbilden soll. Um die Jagdhunde auf die überaus grausame Baujagd vorzubereiten,
werden sie immer wieder in die künstlichen Tunnel geschickt und auf den darin
eingesperrten Fuchs gehetzt. Jagdhund und Fuchs sind dabei letztlich nur durch ein Gitter
voneinander getrennt. Für die Füchse bedeutet diese lebenslange Gefangenschaft in kleinen
Zwingern und die ständige Anwesenheit von Hunden und Menschen wohl einen unglaublichen
Stress und Todesängste, denn von Natur aus scheuen sie Konflikte mit Hunden.