Schulbegleitungen: Antrag im Schulausschuss

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Mit dem Thema Schulbegleitungen wird sich der Schulausschuss am 28. April 2021 auseinander setzen. Petra Dresler-Döhmann, schulpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE+, hat dazu nachstehenden Antrag gestellt, um das Antragsverfahren zu vereinfachen.

TOP: Vereinfachung des Antragsverfahrens für Schulbegleitungen

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

 

die Fraktion DIE LINKE + bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:

 

Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung:

 

  • ein der SchubiDo vergleichbares, aber personell besser ausgestattetes System bereitzustellen
  • eine Vereinfachung des Verfahrens bei wiederholter Beantragung von Schulbegleitungen
  • die Schulen bei der Beantragung von Schulbegleitungen zu beteiligen
  • die Poollösung (einer Schule werden ständig bestimmte Schulbegleitungen zugeordnet)

zuzulassen

 

 

Begründung:

 

Die SPD-Fraktion stellte diesbezüglich bereits in der Sitzung vom 24.03.2021

(DS-Nr. 20224-21) eine Anfrage an die Verwaltung, deren Stellungnahme in der heutigen Sitzung vorliegt. Auf dieser Grundlage möchte die Fraktion DIE LINKE + einen weiterführenden Antrag zu stellen, da zum 31.07.2021 die bisherige Regelung für das Verfahren zur Neubeantragung von Schulbegleitungen endet.

 

Schon vor einem Jahr wurde die Arbeit von SchubiDo (Schulbegleitung Dortmund) eingestellt. SchubiDo zentralisierte die Beantragungsverfahren für die Dortmunder Schulen, jede Schule hatte eine feste Ansprechpartnerin, dadurch wurden Kommunikation und somit die Beantragung vereinfacht. Es gab auch sogenannte Poollösungen, d.h. einer Schule wurden jeweils die gleichen Schulbegleitungen für das Schuljahr zugewiesen, sodass ein Teamcharakter und ein kollegiales Miteinander entstehen konnten.

 

Bisher wurden die Verfahren zur Neu-Beantragung von Schulbegleitungen nach ausgiebigen Beratungsgesprächen mit den Eltern von den Lehrkräften initiiert und begleitet. Die Antragstellung soll nun ausschließlich den Eltern obliegen, sofern sie genügend Einsicht in die Notwendigkeit der Beantragung haben. Die Lehrkräfte haben nur noch eine ergänzende Funktion.

 

Die Zuständigkeiten zur Genehmigung der Beantragung liegen bei den jeweiligen Sachbearbeiter:innen der Ämter. Für Schüler:innen mit emotional-sozialem Unterstützungsbedarf beim Jugendamt, für alle anderen Unterstützungsbedarfe beim Sozialamt. Zusätzlich benötigen die Schüler:innen ein fachärztliches Attest für den jeweiligen Unterstützungsbedarf.

 

Diese Dezentralisierung sowie das Antragsverfahren bei den Eltern zu belassen, wird zwangsläufig zu einer Reduzierung von Schulbegleitungen führen. Dies führt dann dazu, dass einige Schüler:innen nicht mehr im Klassenverband oder in anderen Gruppen unterrichtet werden können.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.                                                               f. d. R.

 

 

 

 

Petra Dresler-Döhmann                             Nancy Ann Ritschl

sB                                                                  Stellv. Geschäftsführerin