Verärgerung über juristische Winkelzüge des Flughafen

Wieder einmal gab es ein Urteil zum Dortmunder Flughafen. Und wieder einmal hat ein Gericht entschieden – dieses Mal das Bundesverwaltungsgericht Leipzig – dass Starts und Landungen in Dortmund nach 22 Uhr nicht zulässig sind – ausgenommen 16 Verspätungen im Monat, die bis 23 Uhr abgewickelt werden dürfen. Das müsste Grund genug sein für die Fraktion DIE LINKE+ im Rat der Stadt Dortmund, um sich zufrieden zurückzulehnen. Ist es aber nicht. Stattdessen ist man verärgert.

Seit Jahren unterstützt und begleitet DIE LINKE+ den Kläger durch unzählige Verfahren und Prozesse. „Wir haben zum Beispiel über viele Jahre hinweg die uns beratende Fachanwältin zur Verfügung gestellt“, sagt Utz Kowalewski, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE+. „Uns war unter anderem wichtig, die Lärmbelastung für die Dortmunder Bürger*innen so gering wie möglich zu halten. Zudem sehen wir in Dortmund überhaupt keinen Bedarf für Nachtflüge.“ 

Das Engagement der LINKEN hat sich durchaus gelohnt. Denn man habe gewonnen. Immer wieder. „Der Flughafen hat eine Niederlage nach der anderen kassiert‘“, sagt Kowalewski. Eine Ausweitung der Betriebszeiten wurde dem Flughafen immer wieder untersagt. Aber dennoch ist das kein Grund zur Freude für DIE LINKE+. Denn den Flughafen kümmern diese Urteile scheinbar wenig.

Utz Kowalewski: „Der eigentliche Skandal ist die Tatsache, dass der Flughafen immer wieder in Revision geht, obwohl man weiß, dass es keinerlei Erfolgsaussichten für den Flughafen gibt. Das bedeutet leider: So lange die Revision läuft, ist das Urteil nicht rechtskräftig – und  so lange dürfen die Flugzeuge die Anwohner*innen des Flughafens weiterhin um ihren verdienten Schlaf bringen. „Das ist eine ganz miese Ausschöpfung aller juristischen Winkelzüge zum Nachteil der Anwohner*innen. Aber leider ist dieses Verfahren legal, allerdings eines kommunalen Unternehmens, das zuallererst den Bürger*innen der Stadt verpflichtet ist, nicht würdig“, kommentiert Kowalewski. 

Doch nun liegt – wieder einmal - ein Urteil vor; die Revision ist zu Ende. Doch auch hier hat der Flughafen vorgebeugt und parallel bereits ein neues, so genanntes „ergänzendes Verfahren“ bei der Bezirksregierung eingeleitet. Thema – wie könnte es anders sein: die Betriebszeiten.

Doch warum der ganze Streit um eine Stunde mehr oder weniger? „Wenn das Nachtflug-Verbot endgültig gekippt würde, hätte der Flughafen gute Argumente für weitere Erweiterungen seines Angebots“, erläutert Utz Kowalewski und nennt als Beispiel den Frachtflugverkehr, der derzeit in Dortmund untersagt ist. Auch weitere Ausweitungen in den Nachtbereich sind dann nicht mehr auszuschließen, womit weite Teile Dortmunds erheblich an Lebensqualität verlieren würden. Laut LuftVO gilt der Zeitraum zwischen einer halben Stunde nach Sonnenuntergang (SS +30) und einer halben Stunde vor Sonnenaufgang (SR -30) als Nacht. „Wird dieser Bereich einmal systematisch in einer Genehmigung überschritten, kann ein Dammbruch auch in späte Nachzeiten hinein nicht mehr ausgeschlossen werden“, so Kowalewski. „Mir ist klar, dass der Flughafen sein Defizit verringern möchte. Aber der Flughafen ist kein Privatunternehmen. Der Flughafen ist ein öffentliches, kommunales Unternehmen. Damit hat er auch eine Verantwortung für die Bevölkerung dieser Stadt.“