Zufrieden mit "neuem" EDG-Aufsichtsrat

„Die Kuh ist vom Eis. Und das noch vor den Wahlen zum Aufsichtsrat im Mai.“

Utz Kowalewski, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE+, ist sehr zufrieden mit dem aktuellen Ratsbeschluss vom 15. Dezember 2022, der im – jetzt vergrößerten - Aufsichtsrat des städtischen Müllentsorgers EDG nun doch weiterhin eine Parität garantiert. Heißt: Die ArbeitnehmerInnen haben künftig 9 Sitze im Aufsichtsrat. Und die Arbeitgeber – inklusive Rat – haben ebenfalls 9 Sitze. Dieses Gleichgewicht war in den Diskussionen zuvor nicht immer garantiert gewesen. Deshalb ist jetzt nicht nur die LINKE+ mit dem Endergebnis zufrieden. Auch der Betriebsrat, die Mitarbeitenden und die Gewerkschaften dürfen es sein.

Wochenlang war an neuen Gesellschaftsverträgen gefeilt worden. Der Auslöser: Nur zwei Ratsmitglieder hatten im Aufsichtsrat des großen städtischen Unternehmens ein Mitspracherecht – eines von der SPD, eines von den Grünen. Auf Anregung der CDU wurde deshalb über verschiedene neue Modelle – nicht immer zu Gunsten der Mitarbeitenden - und Größen des Aufsichtsrates verhandelt. Es gab unzählige Gespräche. Auch der Betriebsrat schaltete sind ein. „Doch nun wird alles gut. Es waren schwierige Verhandlungen und Diskussionen. Und es war ein langer Weg“, kommentiert Kowalewski, dessen Fraktion natürlich immer an der Seite der ArbeitnehmerInnen stand. Und eine kleine Spitze konnte sich Kowalewski nicht verkneifen. „Wenn sich die SPD nicht anfangs verweigert hätte, wäre es schneller gegangen. Doch nun haben sich ArbeitnehmerInnen und die Politik über Gewerkschafts- und Parteigrenzen hinaus zusammengerauft. Mein Dank gilt allen Beteiligten.“

Übrigens: Die Zahl der Ratsmitglieder ist – wie gewünscht – in dem vergrößerten Aufsichtsrat ebenfalls angewachsen. Bislang sitzen im Aufsichtsrat (auf der Arbeitgeber-Seite) SPD und Grüne mit je einem Mandat. Künftig kommen die CDU und die Linke+ mit je einem Vertreter hinzu, während die SPD ein zweites Mandat erhält. „Wir wollen uns an diesem Mandat  aber nicht bereichern“, betont Utz Kowalewski. „Weder finanziell. Noch inhaltlich. Die Beschäftigten dürfen sich darauf verlassen, dass wir auf ihrer Seite stehen.“                                  

Und so lautete der Antrag, den Grüne, CDU und LINKE+ gemeinsam eingebraucht haben – und der auch beschlossen wurde:

Tagesordnungspunkt:

EDG Holding GmbH und EDG Entsorgung Dortmund GmbH: Änderung der Gesellschaftsverträge zur Anpassung der Aufsichtsräte

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und DIE LINKE+ stellen zum oben genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Geschäftsführungen der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH über die Gesellschafterversammlungen aufzufordern, auf folgenden Grundlagen veränderte Gesellschaftsverträge zu erarbeiten:

1. Die Gesellschaften haben einen Aufsichtsrat, der aus 18 Mitgliedern besteht.

2. Solange die Gesellschaften regelmäßig mehr als 500 ArbeitnehmerInnen beschäftigen, werden 6 ArbeitnehmervertreterInnen nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der ArbeitnehmerInnen im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz) gewählt.

3. 3 Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Gesellschafterversammlung auf Vorschlag der Gesellschafterin Dortmunder Stadtwerke gewählt. Die Beteiligungsverwaltung wird aufgefordert, ein diesbezügliches Einvernehmen mit der Gesellschafterin Dortmunder Stadtwerke herzustellen.

4. Die verbleibenden 9 Aufsichtsratsmitglieder werden auf Vorschlag der Gesellschafterin Stadt Dortmund vom Rat der Stadt gewählt. Die Gesellschafterversammlung hat den Beschluss des Rates der Stadt Dortmund umzusetzen. Solange und soweit der Rat der Stadt Dortmund keinen abweichenden Beschluss fasst, „leiht“ die Gesellschafterin Stadt Dortmund freiwillig 3 Plätze an die Arbeitnehmerseite aus. Die Regelung zur Ausleihung dieser 3 Plätze ist in den Gesellschaftsverträgen festzuhalten. Auf der Grundlage der freiwilligen Ausleihung gelten folgende Grundsätze:

a. Zwei dieser Aufsichtsratsmitglieder entfallen auf Vertreter von Gewerkschaften. Die ArbeitnehmerInnen wählen die gewerkschaftlichen VertreterInnen auf der Grundlage der von den Gewerkschaften für diese Plätze vorgeschlagenen Kandidaten.

b. Ein Aufsichtsratsmandat entfällt auf die Gruppe der leitenden Angestellten im Sinne von § 5 Absatz 3 des Betriebsverfassungsgesetzes. Die leitenden Angestellten unterbreiten dem Rat der Stadt Dortmund dafür einen Wahlvorschlag.

Die geänderten Gesellschaftsverträge sind dem Rat der Stadt Dortmund zu seiner Sitzung am 9. Februar 2023 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.